
Die Thüringer Landentwicklungsverwaltung sieht ihre Aufgabe darin, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Wirtschafts-, Wohn- und Erholungsfunktionen in den ländlichen Räumen nachhaltig zu sichern und weiter zu entwickeln und damit für eine dauerhafte Verbesserung der Lebensverhältnisse außerhalb der städtischen Gebiete zu sorgen.
Im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ist die Abteilung Ländlicher Raum, Forsten insbesondere der Bereich Landentwicklung als oberste und obere Behörde damit befasst.
Diese Aufgaben werden in einer effizienten Verwaltung – den Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung (ÄLF) – als untere Behörde, wahrgenommen.