
Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld bestimmt sich nach der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan. Hiernach werden Freiheitsstrafen und sonstige Freiheitsentziehungen vollzogen:
-Regelvollzug an männlichen Gefangenen bis zu zwei Jahren und sechs Monaten,
ausgenommen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten aus dem Landgerichtsbezirk
Gera.
-im Anschluss an eine Freiheitsstrafe werden auch Ersatzfreiheitsstrafen sowie Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs-, und Erzwingungshaft an erwachsenen männlichen Personen vollzogen, sofern ein Gesamtstrafmaß von 2 Jahren und 6 Monaten nicht überstiegen wird.
-Des Weiteren werden in der offenen Vollzugsabteilung (OVA) erwachsene Strafgefangene untergebracht, wenn sie den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügen.
Im
geschlossenen Vollzug verfügt die Anstalt über 345 Haftplätze für männliche
Gefangene.
Die
angegliederte offene Vollzugsabteilung (OVA) verfügt über 12 Haftplätze für männliche Gefangen.
Bei der
Aufnahme von Neuzugängen ist das Procedere des ca. sechs Wochen dauernden Aufnahmeverfahrens
von dem zu verbüßenden Strafmaß abhängig. In jedem Fall verbleibt der Gefangene
zunächst in der Aufnahmeabteilung der JVA Untermaßfeld. Bei Gefangenen mit
einem Strafrest bis zu einem Jahr erfolgt eine abgekürzte Vollzugsplanung. Bei
Gefangenen, deren Strafrest über einem Jahr liegt, wird unter Beteiligung des
Behandlungsteams damit begonnen, die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse
zu erforschen. Aufgrund dieser Behandlungsuntersuchung wird ein Vollzugsplan
erstellt, der Angaben enthält über
-
die Unterbringung im
geschlossenen oder offenen Vollzug, ggf. die Verlegung in die
sozialtherapeutische Abteilung der JVA Tonna,
-
den Arbeitseinsatz sowie
Maßnahmen der schulischen oder beruflichen Bildung,
-
besondere Hilfs- und
Behandlungsmaßnahmen (wie z.B. die psychologische Betreuung oder – im Fall
eines Suchtproblems - die Teilnahme an der externen Suchtberatung),
-
den Zeitpunkt, zu dem
Lockerungen des Vollzugs geprüft werden sowie
-
notwendige Maßnahmen zur
Vorbereitung der Entlassung.
Nach
Bekanntgabe des Vollzugsplans wird der Gefangene in eine der drei
Strafhaftabteilungen der Anstalt verlegt, wo er am üblichen Tagesablauf der jeweiligen
Abteilung teilnimmt.
Das in der Anstalt tätige Personal besteht aus insgesamt 174 Bediensteten, überwiegend Beamtinnen und Beamten. Der weitaus größte Teil des Personals gehört der Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes an, dem Bewachungs- und Betreuungsaufgaben obliegen. Die Aufgaben der Vollzugsabteilungsleitern/-innen, des Anstaltspädagogen und des/der Sozialpädagogen/-in, der Verwaltungsabteilungsleiter Personal/ Organisation, Arbeitsverwaltung, Wirtschaftsverwaltung und Sicherheit sowie des Leiters der IT-Leitstelle des Thüringer Justizvollzugs werden von Mitarbeitern des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes wahrgenommen. Im höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienst sind die Anstaltsleiterin, ihr Vertreter, der Anstaltsarzt und die Anstaltspsychologinnen tätig. Nebenamtlich beschäftigt sind ein Seelsorger der katholischen und ein Seelsorger der evangelischen Kirche. Vertraglich gebunden sind Fachärzte und eine Suchtberatungsstelle.