
Erstvollzug an männlichen Gefangenen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren
Regelvollzug an männlichen Gefangenen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren und sechs Monaten
lebenslange Freiheitsstrafe
Untersuchungshaft an männlichen Personen im Alter ab 21 Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen
Sicherungsverwahrung und Freiheitsstrafe an männlichen Gefangenen, gegen die im Anschluss Sicherungsverwahrung angeordnet ist