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Die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben
Hinweise für Besucher
Besuchszeiten
Privatpersonen
07.30 Uhr bis 15.45 Uhr (Einlass bis 14.45 Uhr)
07.30 Uhr bis 17.00 Uhr (Einlass bis 16.00 Uhr)
07.30 Uhr bis 17.00 Uhr (Einlass bis 16.00 Uhr)
12.30 Uhr bis 20.45 Uhr (Einlass bis 19.45 Uhr)
- 1 x Samstag/Sonntag im Monat
09.15 Uhr bis 17.30 Uhr (Einlass bis 16.30 Uhr)
Weitergehende Informationen können Sie auf dieser Seite unseren allgemeinen Hinweisen und der Besucherordnung entnehmen.
Behörden, Verteidiger, Rechtsanwälte und Notare
09.00 Uhr bis 14.30 Uhr
08.00 Uhr bis 15.15 Uhr
08.00 Uhr bis 16.30 Uhr
nach Vereinbarung
Vertreter von Behörden, Verteidiger, Rechtsanwälte und Notare werden gebeten, sich rechtzeitig vor einem Besuch mit der Anstalt für eine Terminvereinbarung in Verbindung setzen. Die zur Verfügung stehenden Sprechräume sind begrenzt. Unangemeldete Besuche können daher nicht durchgeführt werden. Die Terminvergabe obliegt dem Besuchsdienst der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben.
Um einen Verteidigerbesuch durchführen zu können, bedarf es der Vollmacht des Gefangenen oder der Bestellungsanordnung des Gerichts. Als Rechtsanwalt oder Notar müssen Sie nachzuweisen, dass Sie den Gefangenen in einer ihn betreffenden Rechtssache besuchen wollen. Die Nachweise müssen der Anstalt vorgelegt werden.
Besuchsordnung
Allgemeine Hinweise
Die von der Anstalt vergebenen Besuchszeiten müssen genau eingehalten werden. Deshalb ist es notwendig, sich rechtzeitig vor dem Beginn des Besuchs bei der Pforte der Anstalt anzumelden und dort ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) und den Besuchererlaubnisschein vorzulegen.
Der konkrete Besuchstermin muss von dem Gefangenen in der Anstalt beantragt werden. Nach dem erfolgten Besuch besteht auch die Möglichkeit, den nächsten Besuchstermin mit dem Besuchsdienst der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass in der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben jedem Gefangenen im Monat zwei Besuche zu je 1 Stunde gestattet werden. Ein Gefangener kann von maximal drei Personen besucht werden.
Ohne vorherige Genehmigung der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben, die rechtzeitig vor dem Besuch zu beantragen ist und nur ausnahmsweise erteilt wird, dürfen in den Besucherraum der Anstalt keine Gegenstände mitgenommen werden. Alle nicht für den Besuch benötigten Gegenstände (z.B. Taschen, Geldbörsen, Handys, Kleidungsstücke) müssen in den dafür zur Verfügung gestellten Schließfächern außerhalb der Anstalt deponiert werden.
Im Besucherraum besteht die Möglichkeit, Süßigkeiten und Getränke zu erwerben. Zu diesem Zweck darf Hartgeld in Höhe von 12,00 Euro in den Besucherraum mitgeführt werden. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich durch einen Bediensteten.
Als Besucher dürfen Sie auf keinen Fall unter Alkoholeinfluss stehen. In der Anstalt gilt die 0,0 Promille - Grenze.
Im Besucherraum und Besucherwarteraum besteht striktes Rauchverbot.
Über weitere Verhaltensregeln können Sie sich in der Besucherordnung der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben informieren.

Anfahrt
Anfahrtsweg