
Telefonanlage auf dem Stationsflur
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Für die Insassen der JVA Gera ist es möglich - bei Untersuchungsgefangenen mit richterlicher Genehmigung, bei Strafgefangenen mit Genehmigung der JVA - Ferngespräche auf eigene Kosten zu führen. Nach der Beantragung von bis zu fünf Rufnummern, deren Bestätigung und dem Vorhandensein eines Guthabens auf dem Telefonkonto erfolgt die Freischaltung und die Insassen können Telefonate führen. Die auf den Abteilungen befindlichen Fernsprecher können jedoch nicht angerufen werden.