
Am 31.12.2008 enden bundesweit die vierjährigen Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Für die neue Amtszeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013 (jetzt für 5 Jahre) werden in Thüringen im Jahre 2008 etwa 2.000 Schöffen neu gewählt.
Die Neuwahlen finden gemäß den Regelungen der §§ 28 - 58 sowie 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes im Jahre 2008 statt.
Im Vergleich zur Schöffenwahl im Jahre 2004 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen teilweise geändert:
Die Vorbereitungen für die Schöffenwahlen 2008 sind in Thüringen bereits angelaufen. Das Thüringer Justizministerium hat im Einvernehmen mit dem Thüringer Innenministerium und dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit mit der Verwaltungsvorschrift vom 25. Oktober 2007 - "Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen" - einen konkreten Zeitplan und Durchführungshinweise zur Schöffenwahl 2008 aufgestellt.
Eine wesentliche Aufgabe bei der Wahlvorbereitung kommt den Gemeinden und Jugendämtern zu, da sie die Vorschlagslisten für die Neuwahlen bis spätestens Mitte Juni 2008 aufstellen.
Dabei sind zwei verschiedene Vorschlagslisten zu unterscheiden, die sich aus den Einsatzfeldern als Erwachsenen-Schöffe oder Jugendschöffe ergeben. Die Gemeinden stellen die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenen-Schöffen auf (§ 36 Abs. 1 GVG). Die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte stellen die Vorschläge für die Jugendschöffen zusammen (§ 35 Abs. 1 JGG).
Um geeignete Kandidaten zu finden, wird durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit aller beteiligten Einrichtungen - beginnend mit dem Jahreswechsel 2007/2008 - auf die anstehenden Neuwahlen der Schöffen hingewiesen und für dieses Ehrenamt geworben.
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| Cover der Broschüre Schöffenwahl in Thüringen |