
Es gilt das gesprochene Wort!
Begrüßungsformel
- Dr. Pia Findeiß
- Holger Mann, MdL
- Bernd Gersdorf
- Mitglieder des Zwickauer Bürgerbündnisses gegen Rechtsextremismus
- Matthias Eisel
- Damen und Herren,
ich möchte mich, bevor ich in die heutige Veranstaltung einführe, ganz herzlich beim Leipziger Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung, namentlich bei Herrn Eisel, für die freundliche Einladung und die Gelegenheit bedanken, mit Ihnen über den Umgang mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in unserer Gesellschaft diskutieren zu können.
Mein Dank richtet sich ebenso an die Podiumsteilnehmer, die mit mir und Ihnen eine, wie ich mir sicher bin, engagierte Diskussion führen werden. Die Zusammensetzung des Podiums zeigt, wie wichtig und ernst die Frage einer effektiven und konsequenten Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus auf kommunaler Ebene hier in Zwickau genommen wird.
Die Aktualität des Themas der heutigen Veranstaltung, insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wurde uns in den vergangenen Tagen und Wochen schmerzhaft vor Augen geführt.
Das Ausmaß der Brutalität und Menschenverachtung des rechten Terrors in Deutschland, das in den zurückliegenden Tagen offenbar wurde, löst bei uns allen kaltes Entsetzen aus, beschämt und macht sprachlos. Wir sind es den Opfern und ihren Angehörigen schuldig, soweit möglich für Wiedergutmachung zu sorgen. Wir sind es den Opfern und ihren Angehörigen schuldig, eine Analyse von begangenen Fehlern und vorhandenen Schwachstellen in der Arbeit der Sicherheitsbehörden (Polizei, Verfassungsschutz) und Strafverfolgungsbehörden durchzuführen und dann daraus Konsequenzen zu ziehen.
Das wichtigste Signal an den braunen Mob, aber auch an unsere europäischen Nachbarn ist, dass Deutschland ungeachtet des Geschehenen eine offene, tolerante und weltoffene Gesellschaft bleibt. Ich sage aber genauso bewusst, dass der zur Schau gestellte Hass und die Menschenverachtung mit der ganzen Härte des Rechtsstaates geahndet werden muss.
Eine wichtige Konsequenz wird, so lässt sich schon jetzt festhalten, die engere Vernetzung der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in Deutschland sein. Akuten Reformbedarf gibt es aber mindestens im Bereich des Verfassungsschutzes. Hier wird zu beantworten sein, ob und in welcher Form die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern an der Nutzung von so genannten V-Leuten festhalten werden.
Überhaupt ist die Intensivierung der Zusammenarbeit dieser Ämter, vielleicht sogar deren Zusammenlegung – wie zuletzt von der Bundesjustizministerin angeregt – zu diskutieren. Die Thüringer SPD hat bereits vor Monaten einen entsprechenden beschluss gefasst.
Die detaillierte und transparente Aufklärung und Analyse wird vermutlich einige Zeit benötigen. Ich will es hier nicht versäumen zu betonen, dass die Justiz, nicht nur in Thüringen, nach Kräften bemüht sein wird, ihren Beitrag zur Aufklärung zu leisten.
Meine Damen und Herren,
Ihre Teilnahme zeigt, dass für Sie die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in unserer Gesellschaft wie auch die Entwicklung von politischen und gesellschaftlichen Gegenstrategien höchste Priorität genießt.
Dem zivilgesellschaftlichen Engagement in den zahlreichen Bürgerbündnissen gegen Rechtsextremismus fällt dabei eine ganz besondere Rolle zu.
Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich für unsere demokratische und rechtsstaatliche Ordnung einsetzen. Sie sind es, die demokratische Grundordnung und deren Grundwerte nicht nur verteidigen, sondern auf ganz verschiedene Weise mit Leben erfüllen.
Ohne Ihre Initiative und Ihr couragiertes Auftreten wäre eine erfolgreiche gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Umtrieben kaum realisierbar.
Ich bin mir durchaus bewusst, welche Belastungen und welche Risiken Sie dabei zuweilen in Kauf nehmen. Daher will ich Ihnen noch einmal ganz herzlich für Ihren Einsatz danken.
Die Stadt Zwickau fürchtet nach dem Auffliegen der mutmaßlichen rechtsextremen Terrorzelle um ihren Ruf. Mit einer Mahnwache vor dem Rathaus haben deshalb rund 100 Bürger am Montagabend der Opfer rechter Gewalt gedacht und einen Appell für Demokratie gestartet. Aufgerufen dazu hatten Sachsens Grüne sowie die Stadt und der Deutsche Gewerkschaftsbund Südwestsachen. Der Grünen-Landesvorsitzende Volkmar Zschocke forderte, entschlossen gegen Rassismus vorzugehen. "Es erschüttert uns, dass mitten unter uns in Sachsen eine rechtsextreme Terrorgruppe lebte und von hier aus ungehindert eine Serie regelrechter Hinrichtungen überall in Deutschland verüben konnte."
Als Beweis für die Notwendigkeit unserer gemeinsamen Anstrengungen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, will ich unabhängig von den aktuellen Ereignissen exemplarisch drei Gründe anführen:
Erstens gelang es der NPD bei der letzten Landtagswahl erneut in den sächsischen Landtag (5,6 %) einzuziehen. In Sachsen-Anhalt (4,6%) und Thüringen (4,3%) hat die NPD den Einzug in die Landtage nur knapp verfehlt, wobei die NPD 2009 in Thüringen ihre absolute Stimmenzahl im Vergleich zur vorangegangenen Landtagswahl in etwa verdreifachen konnte.
Zweitens gelang es der NPD bei den zurückliegenden Kommunalwahlen – nicht nur in Thüringen – in zahlreiche Parlamente einzuziehen und sich so vor Ort zu etablieren. Das sind deutschlandweit 255 kommunale Mandate.
Drittens sind Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu bevorzugten Aktionsräumen für Großveranstaltungen (z. B. Musik) und Demonstrationen der rechtsextremistischen und neonazistischen Szene geworden.
Diese Schlaglichter sowie die aktuellen Ereignisse zeigen auf: Es gibt keinen Anlass zur Entwarnung. Zumal die Strafverfolgungsstatistiken weiterhin ein hohes Niveau von Delikten, Ermittlungsverfahren und Beschuldigten im Bereich rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Straftaten ausweisen.
Diese Umstände vor Augen muss allen Demokratinnen und Demokraten bewusst sein, dass wir in unseren gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen gegen rechtsextremistische, rassistische und fremdenfeindliche Umtriebe nicht nachlassen dürfen und vor allem gemeinsam und geschlossen agieren müssen.
Niemand darf Angst haben, Zivilcourage zu zeigen, weil er oder sie sich der Unterstützung anderer Bürger nicht sicher sein kann.
Insofern war es überfällig und kann es nur begrüßt werden, dass zum Jahresbeginn 2011 – nach Sachsen und Sachsen-Anhalt – nun endlich auch in Thüringen ein eigenes Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eingerichtet wurde, das auf einem parteiübergreifenden Landtagsbeschluss beruht. Für das aktuelle Jahr stehen dem Thüringer Landesprogramm insgesamt etwa 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Anders als die Bundesregierung verzichtet die thüringische Landesregierung im eigenen Verantwortungsbereich gegenüber den Antragstellern ausdrücklich auf die verpflichtende Abgabe einer sogenannten Antiextremismus-Erklärung.
Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass zivilgesellschaftliche Initiativen, wie sie sich vorbildlich in den lokalen Bürgerbündnissen gegen Rechtsextremismus widerspiegeln, nicht mit Misstrauen und Vorbehalten begegnet werden sollte, sondern mit Respekt, Anerkennung und größtmöglicher Offenheit. Sie gehören mit zum höchsten und wichtigsten Gut für die Verteidigung unserer demokratischen Grundordnung.
Wo die staatlichen Behörden kein Vertrauen säen, kann letztendlich auch kein Vertrauen in den Staat und das staatliche Handeln wachsen. Dieses Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und die politisch Verantwortlichen ist aber das Grundkapital der Demokratie.
Ich sage also: Wer die Demokratie also stärken will, der muss die Zivilgesellschaft und das bürgerschaftlichen Engagement stärken.
Denn Demokratie kann sich dort am besten entfalten, wo sie die Köpfe und Herzen der Menschen erreicht und auf eine unvoreingenommene, breite Unterstützung trifft.
Meine Damen und Herren,
ich möchte nachfolgend – auch bezogen auf das konkrete Thema unserer Tagung - noch einige kurze Ausführungen zur Rolle der Justiz im Umgang mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus geben.
Immer wieder sind die Justizministerinnen und Justizminister wie auch die Gerichte in Deutschland mit Forderungen nach einer schnellen und konsequenten Reaktion gegenüber Rechtsextremisten konfrontiert.
Diese Erwartungshaltung besteht grundsätzlich vollkommen zu Recht: dies will ich vorab betonen.
Der rechtsstaatlichen Justiz als dritter, unabhängiger Säule fällt allerdings auch eine – wenn nicht die entscheidende – Wächterfunktion in Bezug auf unsere Verfassungsordnung zu.
Zwar ist die Strafjustiz dazu aufgerufen, entschieden gegen politisch motivierte Kriminalität vorzugehen. Aber ebenso sind vor allem die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte aufgefordert, Eingriffe in die Grundrechte abzuwehren
Oftmals stehen aber auch Vorwürfe des Versagens im öffentlichen Raum – gerade in Bezug auf manche gerichtlich verworfenen Verbotsverfügungen der kommunalen Behörden, wenn ich an politische Demonstrationen, Versammlungen und Großveranstaltungen der rechtsextremen Szene denke.
All zu schnelle und laute Rufe tun der Justiz allerdings Unrecht, auch wenn die Kritik von ihrem Standpunkt und ihrer Motivation her nachvollziehbar erscheinen mag.
Die unabhängige Justiz in unserem demokratischen Rechtsstaat hat ihre Wächterfunktion vollkommen unvoreingenommen und neutral anhand der Buchstaben von Recht und Gesetz zu erfüllen.
Dem Bundesverfassungsgericht kommt dabei eine herausragende Funktion zu.
Dies wird besonders deutlich in den Fällen, in denen ausschließlich die Karlsruher Verfassungsrichter befugt sind, Grundrechte einzuschränken. Zu nennen wären diesbezüglich die Frage der Verfassungswidrigkeit von Parteien nach Artikel 21 Absatz 2 GG oder die Verwirkung von Grundrechten wie der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach Artikel 18 GG.
Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema der heutigen Veranstaltung kommt dem Bundesverfassungsgericht auch zu, weil es häufig im Eilverfahren über Versammlungsverbote oder einschränkende Auflagen entscheidet.
Oberstes Prinzip in der Bewertung der Rechtssprechung ist die Achtung der Unabhängigkeit der Justiz. Die Rechtssprechung ist allein an Gesetz und Recht gebunden. Allein dies darf die Richtschnur ihres Handelns sein.
Dafür hat sie klar formulierte Verfahrensgrundsätze und Abläufe einzuhalten: bspw. die Unschuldsvermutung, das Recht auf Verteidigung, das Prinzip der Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts oder den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Sie ist insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte unserer Verfassung auch real durchzusetzen.
Das macht den wesentlichen Kern eines demokratischen Rechtsstaats aus und unterscheidet ihn von Diktaturen.
Niemand steht außerhalb oder über den Gesetzen. Niemals darf aber auch mit zweierlei Maß gemessen werden.
Die Gewährung der Grundrechte sowie die Anwendung der beschriebenen Prinzipien hat ohne Ansehen der Person zu erfolgen, so dass auch Personen mit rechtsextremer Gesinnung grundsätzlich den Schutz der Grundrechte genießen.
Die verfassungsmäßigen Grundrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen entzogen oder eingeschränkt werden. Die Grundrechte im Rechtsstaat sind ja – wir wollen uns erinnern - von Hause aus als Abwehrrechte auch zum Schutz von gesellschaftlichen Minderheiten konzipiert.
Daher befinden sich bspw. die Versammlungsbehörden in der konkreten Nachweispflicht, wenn sie Versammlungen oder deren Ersatzveranstaltungen aufgrund einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verbieten wollen. Es muss eine tatsachengestützte Gefahrenprognose erstellt werden.
Zitat aus dem Urteil des Thüringer OVG 15.10.2011
„Ein Versammlungsverbot nach § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz darf – als ultima ratio behördlicher Eingriffe in die Versammlungsfreiheit – nur erlassen werden, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist und wenn dieser Gefährdung nicht anders als gerade im Verbot – und nicht schon durch entsprechende Auflagen – begegnet werden kann. Eine unmittelbare Gefährdung kann nur dann vorliegen, wenn der von der Versammlungsbehörde anzustellenden Gefährdungsprognose tatsächliche Anhaltspunkte zu Grunde liegen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahrenseintritts ergeben; bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus.“
Und bevor zum schärfsten Mittel - dem Versammlungsverbot - gegriffen werden kann, fordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Anwendung milderer Instrumente, zum Beispiel konkrete Auflagen an den Veranstalter, zu prüfen.
Diese Auflagen können in ganz verschiedener Form erfolgen: bspw.