
für die Veranstaltung Der „Aufstand“ der Zuständigen. Die Rolle der Justiz in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus am 7. September 2010 in Weimar:
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
sehr geehrter Herr Dr. Molthagen,
meine sehr geehrten Damen und Herren…
ich habe mich gerne zur Übernahme eines Grußwortes bereit erklärt, weil ich solche Veranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus persönlich für sehr wichtig erachte. Deshalb freue ich mich auch, dass Sie so zahlreich erschienen sind. Ihre Teilnahme dokumentiert, dass das Thema Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft, wie auch politische und gesellschaftliche Gegenstrategien zu dessen Bekämpfung nach wie vor – und zu Recht – einen hohen Stellenwert genießen.
Wenn man sich die Tatsache vor Augen führt, dass die NPD bei der vergangenen Landtagswahl ihre absolute Stimmenzahl im Vergleich zur vorangegangenen Wahl 2004 in etwa verdreifachen konnte. Vor dem Hintergrund regelmäßiger Großveranstaltungen der rechtsextremistischen und neonazistischen Szene, die Thüringen als bevorzugtes Aufmarschgebiet nutzt. Aber auch eingedenk des Umstands, dass es der NPD bei der letzten Kommunalwahl erstmalig gelang, in einem Thüringer Kreistag bzw. Stadtrat die 5-Prozent-Hürde zu überspringen. Dann muss uns allen spätestens bewusst sein, dass wir in unseren gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen gegen den rechtsextremistischen und neonazistischen Ungeist nicht nachlassen dürfen.
Insofern danke ich dem Landesbüro Thüringen der Friedrich-Ebert-Stiftung, namentlich Herrn Dr. Molthagen, dafür, dass auf dessen Anregung hin und ganz wesentlich durch ihn organisiert, die heutige Veranstaltung in Kooperation mit dem Thüringer Justizministerium stattfindet.
Ich danke aber ebenso den beiden Referenten, Herrn Generalstaatsanwalt Reibold und Herrn Müller, Richter am Amtsgericht Bernau, der einen weiten Weg aus Brandenburg auf sich genommen hat, um mit uns über die Erfahrungen der Justiz im Umgang mit rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Delikten und Straftaten zu diskutieren. Der Dank schließt ausdrücklich auch die weiteren Podiumsbeteiligten – Frau Büttner vom Thüringer Hilfsdienst für Opfer rechtsextremistischer Gewalt und Herrn Götz, Richter am Amtsgericht Weimar und zugleich Vollstreckungsleiter der Jugendarrestanstalt Weimar – mit ein.
Mein Dank geht aber nicht zuletzt an Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie hierher in die Weimarhalle gekommen sind, um sich an einem Dienstag Abend diesem Thema zu widmen – ganz gewiss nichts Selbstverständliches. Es sind ja nicht wenige Gäste unter uns, die selbst der Thüringer Justiz angehören und daher in der anschließenden Diskussion aus praktischen Erfahrungen schöpfen werden.
Den großen politischen und gesellschaftlichen Stellenwert und die Notwendigkeit zur konsequenten Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit belegt der ganz aktuell veröffentlichte Thüringen-Monitor. Auch wenn wir insgesamt von einem leichten Rückgang rechtsextremistischer Einstellungen und somit einem stabiler gewordenen Fundament der Demokratie ausgehen dürfen, so muss uns doch das ein oder andere zutage geförderte Ergebnis Kopfzerbrechen bereiten: So bspw. wenn 53 Prozent der Befragten angeben, dass sie mit der Demokratie in der bundesdeutschen Praxis zumindest überwiegend unzufrieden sind. Wenn etwa ein Viertel der Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen die Demokratie als Staatsidee eher ablehnt und die Aussage im Kern bestätigt, dass der Nationalsozialismus auch seine guten Seiten gehabt habe. Verbunden mit dem Meinungsbild von nahezu der Hälfte der Befragten, dass Deutschland in einem gefährlichen Maße überfremdet sei – hier möchte ich auf den aktuellen Ausländeranteil in Thüringen von nur etwas mehr als 2 Prozent verweisen – gibt das genügend Anlass zur kritischen Reflexion.
Das alles zeigt, wie wichtig auch eine konsensuale Verabschiedung des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit über die Parteigrenzen hinweg ist. Dieses Ansinnen sollte nicht kurzfristigen politischen Opportunitätserwägungen geopfert werden.
Deshalb ist es aber auch so wichtig, dass wir an einem Abend wie heute hier zusammensitzen, um uns zu informieren und engagiert zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen und den Blick dafür weiten, an welchen Stellen gegebenenfalls Dinge verändert und eventuell besser gestaltet werden können und müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren...
lassen Sie mich nun kurz auf die eigentliche Rolle der Justiz bei der angedeuteten Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eingehen.
Immer wieder werden wir mit dem Ruf nach einer schnellen und konsequenten Reaktion der Justiz gegenüber rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Übergriffen konfrontiert. Vollkommen berechtigt, wie ich gleich zu Anfang betonen möchte. Da die Justiz neben der Polizei eine der beiden tragenden Säulen staatlicher Repression gegenüber dem Rechtsextremismus darstellt.
Es stehen oftmals aber auch Vorwürfe des Versagens im öffentlichen Raum – gerade in Bezug auf manches durch Verwaltungsgerichte aufgehobene Verbot von politischen Demonstrationen und Großveranstaltungen der rechtsextremen Szene. Diese all zu schnellen und lauten Rufe tun der Justiz allerdings Unrecht. Auch wenn Sie menschlich nachvollziehbar scheinen. Schließlich übernimmt die unabhängige Justiz in unserem demokratischen Rechtsstaat eine wesentliche Wächterfunktion, was die Einhaltung von Recht und Gesetz anbelangt. Man denke bspw. an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder den Thüringer Verfassungsgerichtshof hier in Weimar.
Gerade weil die Justiz diese Wächterfunktion wahrnimmt, gelten für sie enge Grenzen, die sie nicht überschreiten darf. Das macht den wesentlichen Kern eines demokratischen Rechtsstaates aus, unterscheidet ihn von Diktaturen. Es steht eben niemand außerhalb oder über den Gesetzen. Die unabhängige Rechtssprechung darf eben nicht nach politischen Opportunitätserwägungen urteilen. Sie hat klar formulierte Verfahrensgrundsätze und Abläufe einzuhalten: bspw. die Unschuldsvermutung, das Recht auf Verteidigung oder das Prinzip der Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts.
Dies alles gilt genauso für Personen mit rechtsextremistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung. Wie auch ganz selbstverständlich für die Anhänger rechtsextremistischer Parteien und Organisation die im Grundgesetz und der Landesverfassung zugrunde gelegten universalen Grundrechte gelten.
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit kann z.B. nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt resp. konditioniert werden. Es darf nicht für Zwecke oder Tätigkeiten verwendet werden, die den Strafgesetzen zuwider laufen, die sich gegen die Verfassungsordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Das Grundgesetz formuliert hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von Parteien, dass deren Anhängerschaft nach Ziel und Verhalten nicht darauf ausgerichtet sein darf, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei – das wissen wir alle – entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Solange aber das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei nicht positiv festgestellt hat, sind der Einschränkung von Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit – und zwar zu Recht – hohe Hürden gesetzt. Und solange partizipieren Parteien wie die NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Allein dies sollte für uns ein ausreichender Beweggrund sein, um den erneuten Versuch eines NPD-Verbots anzustrengen.
Versammlungen dürfen auch grundsätzlich bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten werden. Seit April 2005 erstreckt sich dieses Verbot ebenso auf Versammlungen, die an Orten mit herausragender historischer Bedeutung für die Opfer des Nationalsozialismus stattfinden sollen, da dadurch die Würde der nationalsozialistischen Opfer in nicht akzeptabler Weise beeinträchtigt würde. Die Länder sind seither ermächtigt, entsprechende Orte in ihrem Hoheitsbereich ausdrücklich zu benennen.
Sie können auch nur dann aufgelöst werden, wenn sie z.B. von den Angaben der Anmeldung abweichen, gegen Auflagen verstoßen oder ein ausdrückliches Versammlungsverbot vorliegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
nach diesen eher allgemeinen Ausführungen möchte ich nachfolgend noch etwas spezieller auf den Umgang der Thüringer Justiz mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eingehen.
Bei den vier Thüringer Staatsanwaltschaften, die den Landgerichten zugeordnet sind, wurden vor einiger Zeit Sonderdezernate zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten eingerichtet. Diese Maßnahme soll die beschleunigte Durchführung von Ermittlungs- und Strafverfahren und mithin die konsequente und vor allem zeitnahe Ahndung von rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftaten gewährleisten. Bei besonderen Anlässen, bspw. Großdemonstrationen und Massenveranstaltungen, richten die Sonderdezernate außerdem Bereitschaftsdienste ein.
Seit nunmehr zehn Jahren kooperieren Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe erfolgreich unter einem Dach in einer sogenannten Jugendstation in Gera. Aufgabe und Zielstellung dieser Einrichtung ist es, delinquentem Verhalten von Jugendlichen frühzeitig und gezielt mit erzieherischen Maßnahmen zu ahnden. Eine weitere Einrichtung befindet sich in Jena gegenwärtig im Aufbau. Zukünftig sollen die dort eingebundenen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch für sogenannte Propagandadelikte, also z.B. Hakenkreuzschmierereien, CDs und DVDs mit rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten, zuständig sein.
Ich möchte aber nicht allein den repressiven Aspekt der Strafrechtsanwendung hervorheben. Die Justiz agiert durch die verschiedenen Staatsanwaltschaften, Gerichte und den Justizvollzug auch in präventiver Weise.
Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang beispielhaft die Rechtskundebeauftragten an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften, die im Rahmen des rechtskundlichen Unterrichts den Thüringer Schulen zur Verfügung stehen. Hier ist das Ziel, gemeinsam das Vertrauen in den Rechtsstaat zu entwickeln, einen Beitrag dafür zu leisten, die Rechte anderer zu respektieren, Zivilcourage zu befördern und nicht zuletzt auf diesem Wege frühzeitig rechtsextremistischen Tendenzen bei Kindern und Jugendlichen entgegen zu treten.
Im Jugendarrest und Jugendstrafvollzug werden seit einigen Jahren erfolgreich sogenannte Aggressionsschwellentrainings angeboten, die dazu dienen, die Hemmschwellen für den Einsatz körperlicher Gewalt zu erhöhen, aber sich zugleich mit den eigenen Straftaten umfassend auseinanderzusetzen. Herr Götz wird hierzu sicherlich noch detailliere Ausführungen aus praktischer Sicht geben können. Verbunden ist dieses Training mit dem Versuch der Behebung vorhandener Bildungsdefizite in Bezug auf die jüngere deutsche Geschichte. Sicher keine einfache Aufgabe, wie Sie sich vorstellen können. Dennoch ein unverzichtbarer Bestandteil, insbesondere für durch rechtsextremistisches Gedankengut geprägte Jugendliche und Heranwachsende.
Trotz der ganz verschiedenen repressiven und präventiven Maßnahmen müssen wir aber auch offen einräumen, dass die Justiz hin und wieder an Grenzen stößt. Ich meine damit vor allem die Möglichkeiten moderner Kommunikationsmittel, die den Austausch und Vertrieb von Propaganda-Material mit rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen oder antisemitischen Inhalten enorm erleichtert haben. Dessen Prüfung, Konfiszierung, Verbot oder Sperrung ist häufig nicht ohne Weiteres möglich. Insbesondere, weil dieses Material etwa auf ausländischen Servern deponiert wird und somit dem direkten Einflussbereich der deutschen Ermittlungsbehörden entzogen bleibt.
An dieser Stelle wäre es eigentlich noch notwendig, zumindest einen kurzen Einblick in die qualitative und quantitative Entwicklung der rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftaten in Thüringen seit der Jahrtausendwende zu geben. Ich gehe davon aus, dass mein Nachredner, Herr Generalstaatsanwalt Reibold, hierauf zu sprechen kommen wird. Deshalb verzichte ich darauf.
Nur so viel sei angedeutet, dass sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Straftaten im Vergleich zu den vorangegangen Jahren etwas verringert hat. Allerdings bewegen wir uns immer noch auf einem deutlich höheren Niveau als in den 1990er Jahren. Und wenn man sich die Entwicklung bei den Beschuldigten vor Augen führt, bleibt trotz eines Rückgangs bei Jugendlichen und Heranwachsenden nach wie vor zu konstatieren, dass deren Anteil bei den Beschuldigten um ein Vielfaches über dem allgemeinen Bevölkerungsanteil liegt.
Das zeigt, dass wir uns vorrangig um dieses Klientel zu kümmern haben. Auch vor dem Hintergrund, dass auf Jugendliche und Heranwachsende noch erzieherisch eingewirkt werden kann. Dabei ist sich die Justiz bewusst, dass sie immer nur als einer von vielen Akteuren handeln kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren...
soweit einige einführende Überlegungen meinerseits, die nun durch den Thüringer Generalstaatsanwalt, Herrn Reibold, zweifellos noch wesentlich unterfüttert werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche unserer Veranstaltung einen guten Verlauf!