
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Abgeordneter Heym,
werter Landgerichtspräsident Aulinger, werte Leitende Oberstaatsanwältin Keil,
verehrte Bürgermeister Schmidt und Kupietz,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
aber vor allem liebe Frau Kiese,
ich möchte zu Beginn dem Bürgermeister der Gemeinde Untermaßfeld nicht nur für die netten einleitenden Worte danken, sondern ebenso für die Gastfreundschaft. Schließlich wird uns durch die Zurverfügungstellung des Gemeindesaales im Bürgerhaus ermöglicht, die heutige Amtseinführung von Frau Kiese in einem würdigen Rahmen zu zelebrieren. Dieser Umstand zeigt aber auch, wie eng das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Gemeinde Untermaßfeld zur hier befindlichen Justizvollzugsanstalt ist.
Dies dürfte allerdings kaum überraschen, zählt die JVA Untermaßfeld doch zu den – wenn man so will – traditionsreichsten Haftanstalten in Mitteldeutschland.
Ihre Ursprünge reichen bis ins Jahr 1813 zurück, als hier die Arbeits- und Zuchthausanstalt zu Maßfeld des Herzogtums Sachsen-Meiningen eingerichtet wurde. Im Juli 1831 wurde dann die herzogliche Straf- und Besserungsanstalt in Untermaßfeld gegründet. Die Gemeinde und die Region leben also seit etwa zwei Jahrhunderten mit dem Strafvollzug. Eine lange Tradition, die ein gutes Fundament für ein enges und vertrauensvolles Verhältnis darstellen dürfte, so lässt sich vermuten.
Wenn man sich das breit gefächerte Engagement und die engen Verbindungen zu ganz verschiedenen Institutionen in der Region vor Augen führt, seien es bspw. das Staatstheater Meiningen oder umliegende Schulen, aber ebenso die Zusammensetzung des Anstaltsbeirates oder die hier tätigen ehrenamtlichen Vollzugshelfer, dann kann man die Annahme nur bestätigen.
Die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld hat viele Zeitalter und politische Systeme durchlebt. Sie hat aber auch selbst Geschichte geschrieben – und zwar eine bedeutende Geschichte in der Entwicklung des deutschen Strafvollzuges.
Der liberale Herzog Georg II. war es, der deutschlandweit einmalig im Jahre 1873 den völligen Verzicht auf körperliche Züchtigungsmaßnahmen in der Strafanstalt anordnete. Ein halbes Jahrhundert später – in der Zeit der Weimarer Republik – war die Strafanstalt Untermaßfeld erneut Vorreiterin eines modernen Strafvollzuges, indem hier durch eine Haus- und Vollzugsordnung im Oktober 1922 ein dreistufiges Strafvollzugsverfahren eingeführt wurde und die Resozialisierung der Straftäter in das Zentrum aller Bemühungen rückte.
Voraussetzung hierfür war nicht nur ein grundsätzlicher und durchgreifender Bewusstseinswandel, sondern vor allen Dingen das reformerische Wirken der damaligen Anstaltsdirektoren Otto und Albert Krebs. Sie lieferten in der kurzen Phase bis zur nationalsozialistischen Machtergreifung wesentliche Impulse für die Reformierung des Strafvollzugs, die bis heute nachwirken.
Insoweit darf man davon sprechen, dass Thüringen und speziell Untermaßfeld damals zu den Impulsgebern hin zu einem modernen und humanen Strafvollzug gehörte.
In diese Phase fiel der Aufbau eines auch noch heute beeindruckenden Angebots zur geistigen und kulturellen Förderung der Gefangenen. So wurden ein Chor, ein Streich- und Blasorchester und eine Theatergruppe eingerichtet. Im Mai 1925 kam ein Orts- und Schlossmuseum hinzu. Die Gefangenen betrieben schon damals eine eigene Wetterstation und riefen eine Gefangenenzeitung ins Leben.
Viele dieser Ansätze und Maßnahmen haben sich bis heute erhalten, wenn ich bspw. an die Literatur- und Theaterprojekte hinter Gittern, Schreibwerkstätten oder die Gefängnisbibliotheken erinnern darf.
Insofern pflegt Untermaßfeld auch heute noch seine Tradition. Die historische Bedeutung und die beschriebene Tradition, aber auch die hohe Akzeptanz in bei der Bevölkerung sind positive Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Arbeiten in der Anstalt.
Untermaßfeld ist deshalb auch gut gerüstet für bevorstehende Veränderungen, die im Zusammenhang mit einem zu erarbeitenden und zu verabschiedenden Landesstrafvollzugsgesetz stehen. Dieses Landesstrafvollzugsgesetz wird auf Grundlage eines vor wenigen Tagen durch die Justizministerinnen und Justizminister der Länder gebilligten Muster-Strafvollzugsgesetzentwurfes entworfen werden, auf dessen wesentliche Inhalte ich nun etwas näher eingehen möchte.
Meine Damen und Herren,
wie Sie alle sicherlich wissen, wurde infolge der Föderalismusreform ein Fachgremium auf Länderebene einberufen, das in den vergangenen 18 Monaten mit der Erarbeitung eines Muster-Strafvollzugsgesetzentwurfes für die beteiligten zwölf Bundesländer befasst war. Thüringen hat hierbei neben Berlin eine führende Rolle übernommen.
Wenn man so will, knüpften die Thüringer Verantwortlichen dabei an die Pioniere eines modernen und humanen Strafvollzuges in Deutschland an. Schon in der Zeit der Weimarer Republik stand die Frage einer bestmöglichen Resozialisierung der Straftäter im Mittelpunkt aller konzeptionellen Überlegungen. Ich hatte es bereits angedeutet.
Eine Länderarbeitsgruppe auf Fachebene legte vor wenigen Wochen mit dem Muster-Gesetzentwurf ein geschlossenes Gesamtpaket vor, das einheitliche Standards für den Erwachsenenstrafvollzug normiert.
Der Entwurf kann in meinen Augen als gelungen betrachtet werden, da er die Balance zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bevölkerung auf der einen Seite mit dem Anspruch der Straftäter auf Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft wahrt. Außerdem sorgt er durch einheitliche Standards für ein größtmögliches Maß an Rechtssicherheit. Alle Beteiligten sind nunmehr dazu angehalten, den Muster-Gesetzentwurf als Vorlage zeitnah – und angepasst auf die jeweiligen spezifischen Bedingungen vor Ort – in jeweilige Landesgesetze zu gießen.
Wie beschrieben, folgt der Gesetz-Entwurf dem humanitären Anspruch, sämtliche Maßnahmen im Strafvollzug dem wichtigsten Ziel unterzuordnen, keinen Straftäter verloren zu geben, durch zielgerichtete und individuell abgestimmte therapeutische Maßnahmen und Behandlungen, durch schulische und berufliche Qualifizierung, aber auch durch Beschäftigungsmaßnahmen eine positive Legalprognose zu befördern und somit ein abermaliges Abdriften der entlassenen Straftäter in die Straffälligkeit soweit möglich zu verhindern.
Ein neuer Grundsatz wurde dabei insoweit formuliert, als dass die Unterbringung in der Sozialtherapie vorrangig an die Reduktion des Gefährdungspotentials der Straftäter hinsichtlich schwerster Straftaten gegen Leib und Leben, die persönliche Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung gebunden ist. Diese konsequente Neuausrichtung orientiert sich an dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung und an der angestrebten Verhinderung erneuter schwerer Straftaten und ihrer Opfer. Sie erfolgt allerdings auch im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Reformierung der Regelungen zur Sicherungsverwahrung, die parallel stattfindet.
Dennoch, dies wird vor dem Hintergrund der aktuellen Vorkommnisse in Sachsen-Anhalt um zwei entlassene Sicherungsverwahrte besonders deutlich, können die vollzugsinternen Resozialisierungsmaßnahmen nur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe funktionieren und langfristig erfolgreich sein. Eine gelungene Wiedereingliederung hängt auch ganz maßgeblich von stabilisierenden Faktoren und einem positiven Klima außerhalb des Vollzuges ab. Insgesamt sind also Strukturen und Bedingungen in der Gesellschaft vonnöten, die den entlassenen Straftäter stützen, Orientierung und Hilfestellungen an die Hand geben und auch Chancen eröffnen.
Innerhalb des Strafvollzuges schafft der Muster-Gesetzentwurf die rechtlichen Voraussetzungen, zum Haftbeginn ein verbindliches standardisiertes Diagnoseverfahren in den Aufnahmeabteilungen einzuführen, das die konkreten Ursachen und Hintergründe der jeweiligen Straffälligkeit analysieren soll.
Die gewonnenen Ergebnisse finden sodann ihren Niederschlag im individuellen Vollzugsplan und Behandlungskonzept.
Aber nicht nur beim Haftbeginn wird es Veränderungen geben. Es wird gleichzeitig und frühzeitig auf die Entlassung des Straftäters abgestellt. Aus diesem Grunde soll das sogenannte Überleitungsmanagement weiter verbessert werden. Darin inbegriffen ist beispielsweise eine bessere Netzwerkbildung aller relevanten Akteure, insbesondere der sozialen Dienste der Justiz, die frühzeitig in die Vollzugs- und Eingliederungsplanung eingebunden werden sollen.
Meine Damen und Herren,
eine zusätzliche Neuerung wird durch erweiterte Möglichkeiten der Vollzugslockerung und die grundsätzliche Gleichrangigkeit von offenem und geschlossenem Vollzug – die individuelle Eignung vorausgesetzt – eingeführt. Dies wird perspektivisch auch in der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld zu Veränderungen führen.
Beim geschlossenen Vollzug soll zukünftig außerdem der Grundsatz der Einzelunterbringung gelten.
Ich bin mir bewusst, dass den Bediensteten im Thüringer Justizvollzug durch die anstehenden Veränderungen in kurzer Zeit viel abverlangt wird. Für ihre kooperative Begleitung der anstehenden Maßnahmen danke ich Ihnen schon jetzt. Es sollte uns allen klar sein, dass die angestrebten Veränderungen nur gelingen können, wenn wir gemeinsam an ihrer erfolgreichen Umsetzung arbeiten.
Ich halte diese Veränderungen – lassen Sie mich das unmissverständlich betonen – für notwendig, um einen modernen und zeitgemäßen Strafvollzug zu implementieren, der dauerhaft internationalen humanitären und somit auch rechtlichen Standards genügt.
Meine Damen und Herren,
wie Sie den eben angestellten Überlegungen entnehmen können, spielt für mich eine engagierte und motivierte Mitarbeiterschaft im Thüringer Justizvollzug eine herausragende Rolle. Sie stellt zudem eine wesentliche Rahmenbedingung für das Gelingen der anstehenden Reformen dar.
Ich will deshalb an dieser Stelle auch erwähnen, dass es trotz einer schwierigen Ausgangslage, insbesondere eines für alle Ressorts gültigen Personalabbaupfades, und in zeitweilig nervenaufreibenden Verhandlungen um den Entwurf für den Landeshaushalt 2012 gelungen ist, sämtliche in unserer Justizvollzugsschule ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärter in den Thüringer Vollzugsdienst zu übernehmen. Dies schafft vor allem Chancen und Perspektiven für junge Menschen und ihre Familien in unserem Freistaat und wirkt zumal Ungleichgewichten in der Altersstruktur unserer Vollzugsbediensteten – auch hier in Untermaßfeld – entgegen.
Eine weitere wichtige Frage betrifft die Gesundheit unserer Vollzugsbediensteten. Diesbezüglich wollen wir für die Zukunft durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement den Krankenstand in unseren Justizvollzugsanstalten senken.
Meine Damen und Herren, liebe Frau Kiese,
natürlich möchte ich bei dem heutigen Anlass auch einige Worte zu Ihnen und Ihrem beruflichen Werdegang sagen, schließlich werden Sie ja nun auch offiziell in das Amt der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld berufen.
Sie gelten, so wurde mir zugetragen und als gebürtige Kölnerin verwundert dies nicht, als passionierte rheinische Karnevalistin. Zumindest in Ihrem Falle bewahrheitet sich das Vorurteil, Juristinnen und Juristen seien nicht gerade die geborenen Frohnaturen, also nicht.
Ihr beruflicher Werdegang führte relativ rasch nach der erfolgreichen Zweiten Juristischen Staatsprüfung nach Thüringen. Man wird wohl nicht fehl gehen anzunehmen, dass dafür bereits während Ihrer schulischen Ausbildung der Grundstein gelegt wurde. Wer im Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium in unmittelbarer Nachbarschaft eines Schiller-Gymnasiums die allgemeine Hochschulreife erwirbt, der wird sich wahrscheinlich schwer der Faszination und Anziehungskraft dieser Region im Herzen Deutschlands, seiner Geschichte und Menschen entziehen können.
Sie sind zumindest dieser Anziehungskraft erlegen und wechselten 1992 in den Justizdienst des Freistaates Thüringen. Dabei entschieden Sie sich relativ früh für den Justizvollzug und wurden bereits in Ihrer beruflichen Anfangsphase in leitenden Funktionen eingesetzt, was für das besondere Vertrauen in Ihre Kompetenz und Führungsfähigkeiten spricht.
In die JVA Untermaßfeld wechselten Sie als stellvertretende Leiterin schließlich circa zehn Jahre nach Ihrem beruflichen Start in der Thüringer Justiz. Dieses Amt füllten Sie hier seit dem Frühjahr 2001 aus, bis Sie zum Jahresbeginn 2010 zur kommissarischen Anstaltsleiterin berufen wurden.
Man kann also mit Fug und Recht davon ausgehen, dass Sie über nunmehr etwa zwei Jahrzehnte Erfahrungen in leitenden Funktionen sammeln konnten und überdies mit den Verhältnissen hier vor Ort gut vertraut sind. Insofern hätte es keine bessere Besetzung für das Amt der Anstaltsleitung und die Nachfolge von Herrn Olfen geben können.
Ich freue mich daher besonders – liebe Frau Kiese –, dass ich Ihnen heute in diesem würdigen Rahmen Ihre Ernennungsurkunde überreichen kann. Ich möchte Ihnen in diesem feierlichen Rahmen noch einmal ganz herzlich zu Ihrer Bestellung zur Leiterin der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld gratulieren. Für die bevorstehenden Aufgaben wünsche ich Ihnen alles Gute, eine glückliche Hand und Gottes Segen.
Und nun bitte ich Sie zu mir nach vorne, um Ihre Ernennungsurkunde, die zugleich mit einer Beförderung verbunden ist, in Empfang zu nehmen.