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Grußwort des Thüringer Justizministers Dr. Holger Poppenhäger
anlässlich der 150. Rechtsberatung im Jugendrechtshaus Erfurt e.V.
Es gilt das gesprochene Wort!
Meine sehr verehrten Damen und Herren vom Verein Erfurter Jugendrechtshaus und vom Erfurter Anwaltsverein,
sehr geehrte Anwesende,
ich danke Ihnen für diese Einladung, denn nachdem Sie in Jena mit großem Engagement von Ihrer vielfältigen Arbeit hier in Erfurt berichtet haben, bin ich sehr neugierig geworden, Ihr Haus kennenzulernen.
Das, was ich Beeindruckendes über Ihre Arbeit und den Dreiklang Ihrer Konzeption aus
- Anlauf-, Vermittlung- und Beratungsstelle,
- Präventionsarbeit durch Bildung und Information sowie
- Rechtsberatungshilfe für Heranwachsende
gehört und gelesen habe, haben Sie mit Ihren einführenden Vorträgen gerade noch einmal bestätigt.
Sie tragen mit dazu bei, jungen Menschen zu veranschaulichen, wie wichtig ein verlässlicher Rechtsstaat und Rechtsfrieden für sie persönlich und für die Gesellschaft ist.
Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz, den Sie für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende erbringen, um sie mit dem Thema Recht vertraut zu machen, ihr Rechtsbewusstsein und ihre Sozialkompetenz zu entwickeln und ihnen insbesondere auch dann zu helfen, wenn es einmal schief gelaufen ist. Wenn Fristen für die Wohnungsmiete oder Handyverträge ablaufen, sich Schulden anhäufen, familiäre Probleme eskalieren, Gewalt im Spiel ist oder sogar Verfahren eingeleitet werden, geraten nicht nur junge Menschen an ihre persönlichen Grenzen.
In diesen schwierigen Situationen stehen Sie ihnen als erste kompetente Anlaufstelle zur Verfügung und vermitteln, dass das Recht auch hier Lösungen gibt. Voraussetzung ist natürlich, dass man sich um seine Dinge verantwortlich und aktiv kümmern muss.
Junge Menschen zu unterstützen, die sich ihren Problemen stellen wollen, ist in jedem Fall sinnvoll und nachhaltig und wird daher auch vom Justizministerium unterstützt. Jeder Fall in dem es letztlich gelingt, eine soziale Stabilisierung und berufliche Integration zu erreichen, ist nutzbringend für die Gesellschaft insgesamt. Die aufgewandten Kosten dürften in jedem Fall im Sinne einer nützlichen Prävention gut angelegt sein.
Die mit der Beratungsstelle verbundene Gewährung von Beratungshilfe ist eine gesetzliche Verpflichtung nach dem Beratungshilfegesetz, die von der Justiz mit allen Kostenfolgen ohnehin geleistet werden muss. Nach dem Beratungshilfegesetz steht Bedürftigen eine kostenlose Beratung zu. Die drei anwaltlichen Beratungsstellen im Jugendrechtshaus Erfurt, im Amtsgericht Erfurt und bei der Jugendberufshilfe in Jena ergänzen die Beratung in den Kanzleien, in dem sie besonders für diejenigen Rechtssuchenden eingerichtet wurden, die häufig über höhere Schwellenängste verfügen, einen Anwalt aufzusuchen.
Ich meine, es gehört auch zu bürgernaher Justiz, diese Schwellenängste zu nehmen und zu zeigen, dass auch sozial schwächere Bürgerinnen und Bürger und bedürftige junge Menschen Anspruch darauf haben, schnell und unkompliziert kompetente Rechtshilfe zu erhalten. Insofern sehe ich auch für die Justiz in Ihrer Rechtsberatungsstelle für Jugendliche einen Gewinn. Berührungsängste können viel leichter abgebaut werden, und Vertrauen und Kenntnis in unser Rechtssystem erworben werden.
Und Ihre Vereins-Philosophie transportiert: Ihr Service ist so, wie Sie Ihn als Klient oder Klientin offensichtlich selbst gerne vorfinden würden: Er ist zugewandt, qualifiziert, kooperativ und kollegial. Dazu eine vertrauensvolle Atmosphäre, durchgängig feste und verlässliche Beratungszeiten, qualifizierte Anwälte. Das sind Eckmarken, die das Jugendrechtshaus inzwischen zu einem etablierten und gut angenommenem Angebot haben werden lassen.
Als Jugendrechtshaus Erfurt tragen Sie aber auch seit Jahren durch Ihre Bildungsarbeit zur Förderung des Rechtsbewusstseins der Jugend bei. Seitens des Justizministeriums wurde in der Vergangenheit beispielsweise in den Räumlichkeiten des Jugendrechtshauses die Ausstellung "Justiz in Thüringen" präsentiert.
Bilden, erziehen, diskutieren und helfen, dass gilt – wie wir gehört haben - nicht nur für Ihre eigentliche Zielgruppe, sondern auch für Eltern, Betreuer, Erzieher und Lehrer. In dem Sie stetig aktuelle Themen, wie Internet oder Datenschutz, aber auch solche Dauerbrenner, wie „die erste Wohnung“ oder „Rechte und Pflichten in der Ausbildung“, aufgreifen und zu Veranstaltungen aufbereiten, leisten Sie wichtige Informations- und auch Präventionsarbeit.
Selbst für Erwachsene ist es inzwischen oft schwierig, den Überblick über alle Rechte und Pflichten in den unterschiedlichsten Bereichen (z. B. Online-Banking, Einkaufen im Internet, Versicherungen) zu behalten. Insoweit geben Sie mit Ihren Vorträgen nicht nur den jungen Menschen einen wichtigen Grundstock an die Hand.
Und das Erfurter Jugendrechtshaus hat weitere Verdienste. Es war im letzten Jahr das Vorbild für die Vereinbarung, die das Justizministerium mit dem Jenaer Anwaltsverein geschlossen hat. Es ist demnach auch ein Indiz für Ihre Arbeit, dass sie inzwischen Empfehlungscharakter erworben haben.
Ganz besonders imponiert mir – das will ich zum Abschluss noch sagen -, auf welchen personellen Füßen das Jugendrechtshaus steht. Studierende der Fächer Jura, Wirtschaft und Sozialarbeit bzw. -pädagogik, die hier ihr studienbegleitendes Praktikum absolvieren und damit Lebenshilfe für betroffene Jugendliche und besorgte Eltern oder Lehrer leisten. Dieses Engagement ist aller Ehren wert.
Ich habe heute einen außerordentlich positiven Eindruck von Ihnen und Ihrer Arbeit bekommen. Ich wünsche Ihnen auch im Interesse Ihrer Zielgruppen, dass Sie diese auch an diesem neuen Domizil im Herzen der Stadt fortsetzen und wir nach den nächsten 150 Rechtsberatungen mit einer zufriedenen Kundschaft erneut feiern können.
Alles Gute.