
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
sehr geehrter Herr Meister,
liebe Frau Rathsfeld,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Vereinsmitglieder der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich bedanke recht herzlich für Ihre Einladung und die Gelegenheit, ein Grußwort an die Tagungsteilnehmer richten zu dürfen. Es ist bereits zu einer guten Tradition geworden, dass die Justizminister die Schirmherrschaft für Festveranstaltungen der Thüringer Bewährungs- und Straffälligenhilfe übernehmen. Dies war wohl bereits zum 10-jährigen und 15-jährigen Bestehen des Vereins so.
Und auch ich habe der Bitte sehr gerne entsprochen, weil ich die kompetente Arbeit der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen schätze und um deren wichtigen Beitrag für den Rechtsfrieden und die Sicherheit in unserer Gesellschaft weiß.
Deshalb möchte ich auch für Ihren Einsatz ausdrücklich danken, verbunden mit dem Wunsch und der Erwartung, dass Sie in Ihrem Engagement um die erfolgreiche Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft nicht nachlassen.
Jubiläen verleiten zwangsläufig dazu, zurück zu blicken und Bilanz zu ziehen. Ich will Sie nicht mit chronologischen Verlaufsgeschichten strapazieren. Eines sei mir jedoch erlaubt: auf die besondere Rolle des pfälzischen Vereins für Straffälligenhilfe hinzuweisen, von dem vor etwa 20 Jahren die Initiative zur Gründung des Vereins ausging.
Ohne diesen Impuls und ohne die ganz verschiedenen Hilfen von diesen erfahrenen Kolleginnen und Kollegen könnten wir uns heute nicht zu diesem feierlichen Anlass versammeln. Hierfür möchte ich den Mitgliedern des pfälzischen Vereins im Namen der gesamten Thüringer Justiz noch einmal recht herzlich danken.
Meine Damen und Herren,
Kriminalität und Gewalt gehören leider zu unserem Lebensalltag. Das verdeutlicht nicht zuletzt der regelmäßige Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik und die Strafverfolgungsstatistik. Auch wenn die Zahl der Straftaten insgesamt rückläufig ist, so sind allein in Thüringen jährlich etwa 140.000 Straftaten zu verzeichnen. Und noch viel wichtiger, dort wo es Straftaten und Straftäter gibt, gibt es natürlicherweise auch Opfer. Deren Zahl ist im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren gestiegen.
So wie Straffälligkeit die menschliche Gemeinschaft seit Anbeginn begleitet, so müssen seither auch die gesellschaftliche Reaktion und der Umgang mit Straffälligkeit und Straftätern definiert werden.
An diesem Umgang bemessen sich ganz wesentlich der humanitäre Geist und das zivilisatorische Niveau einer Gesellschaft. Die Reaktionen bewegenen sich dabei im Spannungsfeld zwischen dem Gerechtigkeitsanspruch und Sühnegedanken einerseits, andererseits dem festen Glauben an die Formbarkeit des Individuums und einhergehend die Möglichkeit der Wiedereingliederung des Straffälligen in die Gesellschaft durch Reduzierung von allgemeinen und individuellen Risikofaktoren, die eine entscheidende Ursache für straffälliges Verhalten darstellen.
In diesem Zusammenhang steht zugleich der Anspruch des Straffälligen auf Resozialisierung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Der ehemalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Lehmann hat dazu aus christlicher Perspektive den gesamtgesellschaftlichen Auftrag wie folgt formuliert: „Resozialisierung bleibt eine Notwendigkeit, unabhängig davon, ob sie stets erfolgreich ist und gelingt.“ Er hat also damit zu ermuntern versucht, am Anspruch der Resozialisierung auch dann festzuhalten, wenn es Rückschläge gibt und sich Erfolge nicht sofort einstellen.
Ein Akteur bei den diversen Resozialisierungsbemühungen ist die Bewährungs- und Straffälligenhilfe. Die Bewährungs- und Straffälligenhilfe leistet innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs eine unverzichtbare Arbeit am und mit den Straffälligen.
Die besondere Bedeutung und das Renommee der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V. belegt ihre breite personelle Verankerung in der Gesellschaft, vor allem aber in der Thüringer Justiz. Hierzu muss man sich nur die Geschichte der Vereinsvorsitzenden und der Zusammensetzung des Vereinsvorstands vor Augen führen.
Die mittlerweile 20-jährige Existenz des Vereins spricht außerdem für ein nachhaltiges Vertrauen in die Qualität der Vereinsarbeit und eine hohe Akzeptanz.
Ein wichtiger Indikator hierfür ist außerdem das Tätigkeitsfeld des Vereins, das seit der Gründung schrittweise erweitert wurde.
Es lässt sich mit Fug und Recht behaupten, dass die Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V. eine tragende Säule darstellt. Sie bedeutet zugleich im Sinne des Subsidiaritätsprinzips als freier Träger eine wichtige Ergänzung zu den staatlichen Leistungen der Sozialen Dienste in der Justiz. Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und freien Trägern in diesem Bereich ruht auf einem soliden Fundament.
Meine Damen und Herren,
das umfänglichste und am längsten bestehende Betätigungsfeld der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen ist die Schuldnerberatung, die als
psychosoziale Begleitung angelegt eine dauerhafte soziale Destabilisierung der Straffälligen vermeiden soll.
Die Anzahl der Sprechstunden mit Straffälligen im Vollzug wie auch mit den Gläubigern hat im Jahresvergleich deutlich zugenommen, was die Bedeutung des Angebots noch einmal nachhaltig unterstreicht.
Ähnlich erfolgreich verläuft auch das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“, das durch das ersatzweise Ableisten gemeinnütziger Arbeit allein im Jahr 2010 zur Vermeidung von fast 51.000 Hafttagen und damit auch zu erheblichen Einsparungen im Landeshaushalt geführt hat.
Wenn man sich die verschiedenen Tätigkeiten der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer anschaut, dann lässt sich in etwa erahnen, welche Ansprüche an sie gestellt sind: Schließlich geht es um ganz praktische Fragen wie Hilfen bei der
Wohnungssuche, bei Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche oder bei Bewerbungen. Sie fungieren zugleich an Kontakt- und Vertrauensperson bei familiären Problemlagen, bei psychischen oder Suchtproblemen. Häufig überlagern sich verschiedene Probleme. Insofern lässt sich ermessen, vor welche Schwierigkeiten die Bewährungshelfer gestellt sind, wenn sie gemeinsam mit ihren Klienten Zukunftsperspektiven entwickeln und wirksam Hilfe zur Selbsthilfe leisten sollen.
Ich möchte noch kurz auf ein weiteres, wichtiges Projekt eingehen, dass seit Jahren erfolgreich betrieben wird.
Das Projekt „DIALOG“ zum Täter-Opfer-Ausgleich leistet in vorbildlicher Weise einen erzieherischen Beitrag bei straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden.
Durch den Perspektivwechsel und die direkte Konfrontation und Auseinandersetzung mit dem Opfer werden den jugendlichen Tätern psychischen, physischen und materiellen Folgen verdeutlicht. Diese Form der gemeinsamen Aufarbeitung des Geschehenen sorgt für die nötige Empathie bei straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden und öffnet den Weg für eine angemessene, unbürokratische und einvernehmliche Wiedergutmachung.
Dafür braucht es aber auch erfahrene und qualifizierte Konfliktschlichter, die das Verfahren vermittelnd begleiten. Auch hier hat die Thüringer Justiz in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe nachweislich einen kompetenten Partner.
Nicht jede Straftat eignet sich letztendlich für die Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Aber jede Lösung auf diesem Weg hilft und stärkt den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft. Deshalb sollten diese Angebote weiter flächendeckend vorgehalten und die dafür notwendigen Mittel – auch durch die Landkreise – zur Verfügung gestellt werden.
Die verschiedenen Maßnahmen der Bewährung- und Straffälligenhilfe insgesamt dienen letztlich dem Ziel, dem Straffälligen den Weg zurück in ein straffreies, selbstbestimmtes Leben zu weisen. Dieses Ziel folgt dem Präventionsgedanken und beinhaltet damit auch aktiven Opferschutz.
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Vereinsmitglieder der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen,
ich möchte Ihnen nochmals zum 20-jährigen Jubiläum gratulieren und wüsche Ihnen für die zukünftige Arbeit viel Erfolg. Ich werde mich dafür einsetzen, dass Ihnen dabei die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, auch wenn die gegenwärtigen Rahmenbedingungen diesbezüglich große Kraftanstrengungen erforderlich machen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!