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Medieninformation 22/2010

Kinderlärm gehört zum Leben

"Schreien, rufen, singen, lautstark toben – das gehört zum Spiel und zum Verhalten unserer Kinder dazu. Es ist Lärm im positivsten Sinne, der sich nicht gegen andere richtet und nicht mit Verkehrs-, Bau- oder Fluglärm vergleichbar ist. Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung. Kinder, die wachsen und gedeihen sollen, brauchen Grenzen und Regeln aber auch sehr viel Freiraum. Ich bin erschüttert, dass es rechtlich nicht ausgeschlossen ist, gegen Kinderlärm zu klagen", erklärte Justizminister Dr. Holger Poppenhäger heute in Berlin. Thüringen stimmte heute mit der großen Mehrheit des Bundesrates einem Entschließungsantrag „Kinderlärm – kein Grund zur Klage“ zu. Hintergrund der Initiative ist die Zunahme von Rechtstreiten wegen Kinderlärms in den letzten Jahren.

Der Entschließungsantrag, mit dem die Länderkammer den Bundestag um eine gesetzliche Klarstellung bittet, vertritt die Interessen der Eltern und Kinder. Er soll ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft sein.

„Eine rechtliche Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber, der Klagen wegen Kinderlärms künftig ausschließt, könnte auch zu einem Wahrnehmungs- und auch Verhaltenswechsel in unserer Gesellschaft führen.“ Dies verspricht sich der Justizminister von einer Initiative des Bundestages.