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Medieninformation 07/2010
Datenschutz darf nicht Täterschutz sein
Der Thüringer Justizminister warnt in der Diskussion, ob der Staat personenbezogene Daten über Steuerstraftaten ankaufen darf, vor einer Verdrehung der Werte. In dem Zusammenhang weist Dr. Poppenhäger darauf hin:
„Nicht der Staat muss sich rechtfertigen, sondern die Steuerhinterzieher, die der Gemeinschaft hohe Summen vorenthalten. Sie sind dem Staat und damit der Gesellschaft gegenüber zur Offenbarung ihrer Daten resp. zur Steuerzahlung verpflichtet. Der Staat hat die geltende Rechtsordnung zu verteidigen, nicht den außerhalb der Legalität handelnden Steuersünder. Solche sind zu behandeln wie andere Straftäter.“
Der Staat bewegt sich beim Ankauf der in Rede stehenden Daten auch auf rechtlich sicherem Grund. Der ähnlich gelagerte Fall aus dem Jahr 2008 hat gezeigt, dass das damalige Vorgehen gerichtsfest war.
Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Wenn der Staat Informationen kauft, mit denen Straftaten in erheblichem Umfang nachgewiesen werden können, dient dies vielmehr der Gerechtigkeit und der Zufriedenheit aller gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürger. Der Justizminister unterstützt daher die Position der Bundeskanzlerin, die Daten zu erwerben.
Das politisch und rechtlich richtige Ziel, Steuergerechtigkeit durchzusetzen, sollte nicht verunglimpft werden. Der Justizminister setzt dabei auch auf die präventive Wirkung entschlossenen staatlichen Handelns. In dem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die Betroffenen durch Selbstanzeige eine Strafverfolgung vermeiden können.