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Medieninformation 189/2009
Walsmann: Thüringen arbeitet intensiv an einer Sexualstraftäterdatei – Erfahrungsaustausch mit hessischem Nachbarn
Justizministerin Marion Walsmann hat sich heute bei einem Gespräch mit dem hessischen Innenminister Volker Bouffier über die ersten konkreten Erfahrungen mit dem Konzept „Argus“ informiert, durch das in Hessen der Schutz vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern verbessert werden soll.
„In Thüringen sind wir mit der Entwicklung einer Auskunftsdatei zu rückfallgefährdeten Sexualstraftätern nach dem bayerischen Vorbild HEADS auf dem richtigen Weg“, sagt Walsmann im Anschluss. „Das Projekt muss in den kommenden Monaten Anwendungsreife erlangen, denn wir müssen als Gesellschaft alles Machbare tun, um Opfer zu vermeiden“, so Walsmann. „Justiz und Polizei müssen auch nach der Haftentlassung ein wachsames Auge haben. Das muss Sexualstraftätern klar sein.“ Der Dialog mit den hessischen Nachbarn soll dazu beitragen, deren erste Erfahrungen aufzunehmen und für das Thüringer Konzept zu nutzen.
Mit einer zentralen Stelle bei der Polizei, in der wichtige Daten und Informationen über rückfallgefährdete Sexualstraftäter gebündelt werden, soll ein engmaschiges Netz zwischen Justiz, Polizei und auch Maßregelvollzug geschaffen werden. „Dies ist eine gute Basis, um schnell und passgenau zu reagieren, wenn Gefahr droht – eine 100-prozentige Sicherheit wird es dennoch nicht geben“, so die Ministerin. In einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums werde intensiv über die konkrete Umsetzung eines Thüringer Konzepts beraten. Unter anderem müsse neben inhaltlichen Fragen eine technische Datenbanklösung erarbeitet werden.
Mehr Schutz verspricht sich die Thüringer Justizministerin auch durch das erweiterte Führungszeugnis, das Thüringen im Bundesrat unterstützt hat. Darin sollen alle Sexualstraftaten eingetragen werden, auch solche die im unteren Strafbereich liegen. „Dieses Führungszeugnis soll effektiv verhindern helfen, dass Menschen, die bereits wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden, eine Arbeit oder ein Ehrenamt im kinder- und jugendnahen Bereich aufnehmen können“, so Walsmann.