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Medieninformation 185/2009
Jugendstation als mögliches Modell für Niedersachsen – Walsmann und Busemann sprechen sich erneut für Warnschussarrest aus
Justizministerin Marion Walsmann und ihr niedersächsischer Amtskollege Bernd Busemann haben heute in Erfurt intensiv über die Bekämpfung von Jugendkriminalität gesprochen. Im Zentrum stand das Konzept der Jugendstation im staatsanwaltschaftlichen Bereich, das auch als mögliches Modell für Niedersachsen in Frage kommt. „Dieser Dialog hat gezeigt, dass wir weiterhin intensiv arbeiten müssen, um Jugendkriminalität effektiv zu begegnen“, so Walsmann. Es gehe darum, als Staat schnell auf Straftaten junger Menschen zu reagieren und auch wirksame Instrumente zu entwickeln, durch die junge Menschen vor weiteren Rechtsbrüchen abgeschreckt werden.
„Ein schnelles Recht, wie es das Konzept der Thüringer Jugendstation ermöglicht, ist ein wesentliches Element, um vor allem jungen Tätern klar vor Augen zu führen, welche Folgen ihr Handeln hat“, sagt Minister Busemann. Die kurzen Wege und die enge Vernetzung aller zuständigen Behörden sei ein wirklich überzeugendes Konzept.
Thüringens Justizministerin Walsmann freut sich über das große Interesse und sagt:
„Wir installieren dieses Konzept in Kürze in Jena; ein Export der Jugendstation über die Landesgrenzen hinweg wäre auch ein guter Impuls für unsere Bemühungen, die Jugendstation auch in der Landeshauptstadt zu etablieren“, so Ministerin Walsmann.
Darüber hinaus haben die beiden Justizminister über weitere Bemühungen gesprochen, um Jugendkriminalität präventiv zu begegnen. Ministerin Walsmann hat sich über ein niedersächsisches Konzept zur Begegnung von Gewalt an Schulen informiert. Obwohl Thüringen bereits verschiedene gute und wirkungsvolle Konzepte installiert habe, soll geprüft werden, inwiefern Aspekte des niedersächsischen Erfolgsmodells übernommen werden können. Vor allem die Abstimmung zwischen Staatsanwaltschaft und Schule bei der Anordnung von Erziehungsmaßnahme sei ein interessanter Weg.
Neben den strukturellen Voraussetzungen für eine effektive Bekämpfung von Jugendkriminalität sprechen sich beide Justizminister auch weiterhin für eine Optimierung des Jugendstrafrechts aus. „Eine aktuelle Studie über die Wirkung von Strafen hat mich darin bestärkt, dass der Warnschussarrest in einigen Fällen ein wirksames Instrument sein kann, um Jugendliche wieder auf den richtigen Weg zurück zu bringen“, so Ministerin Walsmann. „Mit einem solchen Warnschuss bekommen junge Täter Tuchfühlung mit dem Leben hinter Gittern und werden es sich gut überlegen, ob eine Haftstrafe eine gute Alternative ist“, so Walsmann.
Auch bei der Ausweitung der Jugendstrafe auf maximal 15 Jahre vertreten beide Justizminister übereinstimmend die Auffassung, dass dies in besonders schweren Fällen bei Heranwachsenden ein geeignetes Mittel sein könne, um zunehmender Gewaltkriminalität zu begegnen. „Gerade bei schweren und grausamen Verbrechen dürfen auch Heranwachsende nicht mit Nachsicht rechnen“, so Busemann. Es müsse gelingen, die Strafen so zu gestalten, dass junge Menschen möglichst davon abgehalten werden, solche Taten zu begehen. „Jugendkriminalität bekämpfen wir in dem Dreiklang von Prävention, Integration und Repression“, so Busemann, der in diesem Zusammenhang auch auf das niedersächsische Intensivtäterkonzept in Zusammenarbeit mit der Polizei verwies. „Intensivtäter werden nach landeseinheitlichen Kriterien bestimmt und auf einer Intensivtäterliste notiert. So kann jeder Polizeibeamte und jeder Staatsanwalt schnell feststellen, mit wem er es zu tun hat“, macht Busemann deutlich. So genannten „Schwellentätern“, also Minderjährigen, die zwar mehrfach, aber mit eher leichteren Taten aufgefallen sind, werde erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet.