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Medieninformation 154/2009

Thüringen schafft sich kompakte gesetzliche Grundlage zum Untersuchungshaftvollzug

Thüringen wird heute erstmals ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz verabschieden. „Damit sind wir das erste Bundesland innerhalb der aus zwölf Ländern bestehenden Arbeitsgruppe, das den gemeinsamen Entwurf zum Gesetz gemacht hat“, so die Thüringer Justizministerin Marion Walsmann. „Als federführendes Bundesland innerhalb der Arbeitsgruppe haben wir maßgeblich zu diesem Gesetz beigetragen.“ Eine gesetzliche Regelung stelle so etwas wie ein Meilenstein für die Rechtsgeschichte dar, denn bisher war der Vollzug von Untersuchungshaft lediglich bruchstückhaft in verschiedenen Vorschriften geregelt.

„Das neue Gesetz schafft nicht nur ein zeitgemäßes Regelungswerk für den Untersuchungshaftvollzug, sondern es bildet auch eine kompakte anwenderfreundliche Grundlage für alle, die damit zu tun haben“, so die Ministerin. Es sei gelungen, Bewährtes und Neues miteinander in Einklang zu bringen und in Gesetzesform zu gießen.

Neu sei vor allem die inhaltliche Gestaltung des Untersuchungshaftvollzugs bei jungen Inhaftierten. „Die Zeit der Untersuchungshaft soll nicht ohne Angebote verstreichen, sondern zur Bildung und zur Herausbildung von Fähigkeiten genutzt werden. Bereits in dieser ganz frühen Haftsituation wollen wir beginnen, das Verantwortungsbewusstsein der jungen Menschen zu stärken“, so Walsmann. Deshalb werde man jungen Untersuchungsgefangenen Bildungs- oder Arbeitsangebote unterbreiten. Auch die Freizeitgestaltung soll durch gezielte Aktivitäten mit besonderem Schwerpunkt auf Sport mitbestimmt werden.

Bei den erwachsenen Untersuchungsgefangenen werden ebenfalls zahlreiche neue Standards gesetzt. So sieht der Gesetzentwurf beispielsweise vor, Untersuchungsgefangene künftig stärker in Arbeit zu bringen, die besser als bisher entlohnt wird. Die Vergütung wird der bei Strafgefangenen angepasst. Bedürftige Gefangene, die unverschuldet nicht arbeiten, sollen ein Taschengeld erhalten, um nicht in finanzielle Abhängigkeit von Mitgefangenen zu geraten. Die Besuchszeit wird erweitert und das Beratungsangebot durch Einbindung externer Organisationen deutlich ausgebaut.