Freistaat Thüringen Thüringer Justizministerium

Inhalt

Maßnahmen der Landesregierung zum Bürokratieabbau

Befristung von Gesetzen und Rechtsvorschriften

  • Befristung bedeutet, dass grundsätzlich Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in Thüringen auf fünf Jahre befristet werden. Vor Ablauf der Frist kommen die Regelungen auf den Prüfstand. Bisher hat dies dazu geführt, dass vor allem zahlreiche Verwaltungsvorschriften nach der Überprüfung aufgehoben beziehungsweise nicht verlängert wurden.
Folgenabschätzung für neue Gesetze und Vorschriften

  • Bevor in Thüringen auf Landesebene eine neue Regelung eingeführt oder eine bestehende verändert werden kann, befassen sich die Ministerien mit den Folgen dieser Regelung. Hierbei sind etwa 70 Fragen zu prüfen, die vor Augen führen, welche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger aber auch beispielsweise für Unternehmen zu erwarten sind. Dieses Vorgehen führt zu einer neuen Kultur der Rechtssetzung im Freistaat Thüringen.
Entwicklung neuer Instrumente

  • Zudem arbeitet Thüringen mit, wenn es darum geht, neue Instrumente zum Bürokratieabbau zu entwickeln und neue Impulse zu geben. Europaweit gibt es Bemühungen, die Kosten von Bürokratie zu messen und zu verringern. Das Thüringer Justizministerium hat sich in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordhausen mit einem Pilotprojekt an diesem Vorhaben beteiligt, welches das Thüringer Gaststättengesetz auf Kosten verursachende Faktoren untersucht hat.