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Die neuen Justizstandorte

Amtsgericht Heiligenstadt Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt

Mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung von Gerichtsstandorten, das am 01. April 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Gerichtsorganisation im Freistaat insgesamt weiter entwickelt. Mit der Zusammenlegung von kleinen Amtsgerichten werden mittelgroße Justizbehörden geschaffen. Dies ermöglicht den Amtsgerichten eine flexiblere Gestaltung der internen Organisation, einen besseren Ausgleich der Arbeitsbelastung und eine stärkere fachliche Differenzierung. Mit dieser Strukturreform wird die Arbeitsfähigkeit der Thüringer Amtsgerichte auf lange Sicht gewährleistet.

Das heißt konkret: Die Zahl der Amtsgerichte wurde von 30 auf 23 nach dem Grundsatz der Einräumigkeit verringert, sodass es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt nur noch ein Amtsgericht gibt. Das Amtsgericht Schmalkalden wurde als erstes Gericht räumlich in das Amtsgericht Meiningen integriert, da im Justizzentrum Meiningen die Raumplatzkapazitäten für die Aufnahme bereits vorhanden waren.
Die anderen sechs zu schließenden Amtsgerichte werden vorübergehend als Zweigstellen der aufnehmenden Amtsgerichte geführt. Die räumliche Zusammenführung der Amtsgerichte wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Denn zuerst müssen die Voraussetzungen für eine angemessene, dauerhafte bauliche Unterbringung am aufnehmenden Standort gesichert sein.

Von der Änderung von Gerichtsstandorten sind folgende Amtsgerichte betroffen:

  • Leinefelde-Worbis wird mit Heiligenstadt am Standort Heiligenstadt zusammengelegt (bereits geschehen)

  • Saalfeld wird mit Rudolstadt am Standort Rudolstadt zusammengelegt

  • Schmalkalden wird mit Meiningen am Standort Meiningen zusammengelegt (bereits geschehen)

  • Bad Langensalza wird mit Mühlhausen am Standort Mühlhausen zusammengelegt

  • Bad Lobenstein wird mit Pößneck am Standort Pößneck zusammengelegt

  • Ilmenau wird mit Arnstadt am Standort Arnstadt zusammengelegt

  • Artern wird mit Sondershausen am Standort Sondershausen zusammengelegt (bereits geschehen).
Zum Jahresbeginn 2010 wurden die beiden Außenstellen der Staatsanwaltschaft Gera in Rudolstadt und Jena aufgelöst und in die Stammdienststelle Gera zurückgeführt. Weiterhin soll im Mai 2010 das Arbeitsgericht Jena ins Justizzentrum Jena verlegt werden. Die Zusammenlegung der Amtsgerichte hat in begrenztem Umfang auch eine räumliche Anpassung der Bezirke der Landgerichte und damit auch der Staatsanwaltschaften zur Folge. Die neue Justizstruktur wird auf einer Thüringenkarte anschaulich dargestellt (siehe unten).

Die Umsetzung der Justizstruktur bringt für die betroffenen rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften neue Arbeitsorte mit sich, sobald der Umzug der Nebenstelle zur Hauptstelle ansteht. Auch diese Personalmaßnahmen werden behutsam und sozialverträglich unter Einbeziehung der Personalvertretungen gestaltet.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Gesetzestext zur Änderung der Thüringer Gerichtsstandorte.

Download-Icon Auszug aus dem Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2006/2007 vom 23. Dezember 2005 (GVBl. Seite 446)
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