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Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt
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Mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung von Gerichtsstandorten, das am 01. April 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Gerichtsorganisation im Freistaat insgesamt weiter entwickelt. Mit der Zusammenlegung von kleinen Amtsgerichten werden mittelgroße Justizbehörden geschaffen. Dies ermöglicht den Amtsgerichten eine flexiblere Gestaltung der internen Organisation, einen besseren Ausgleich der Arbeitsbelastung und eine stärkere fachliche Differenzierung. Mit dieser Strukturreform wird die Arbeitsfähigkeit der Thüringer Amtsgerichte auf lange Sicht gewährleistet.
Das heißt konkret: Die Zahl der Amtsgerichte wurde von 30 auf 23 nach dem Grundsatz der Einräumigkeit verringert, sodass es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt nur noch ein Amtsgericht gibt. Das Amtsgericht Schmalkalden wurde als erstes Gericht räumlich in das Amtsgericht Meiningen integriert, da im Justizzentrum Meiningen die Raumplatzkapazitäten für die Aufnahme bereits vorhanden waren.
Die anderen sechs zu schließenden Amtsgerichte werden vorübergehend als Zweigstellen der aufnehmenden Amtsgerichte geführt. Die räumliche Zusammenführung der Amtsgerichte wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Denn zuerst müssen die Voraussetzungen für eine angemessene, dauerhafte bauliche Unterbringung am aufnehmenden Standort gesichert sein.
Von der Änderung von Gerichtsstandorten sind folgende Amtsgerichte betroffen:
Auszug aus dem Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2006/2007 vom 23. Dezember 2005 (GVBl. Seite 446)
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