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Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich – u.a. auf der Justizministerkonferenz im Juni 2002 in Weimar – dazu entschieden, die Personalbedarfsberechung in der Justiz auf eine neue Grundlage zu stellen. In dem hieraus entstandene Projekt „PEBB§Y“ (für Personal-bedarfs-berchnungs-system) wurden mittlerweile 3 Endgutachten erarbeitet, die sowohl für die ordentliche Gerichtsbarkeit als auch die Fachgerichtsbarkeiten, die Grundlage für die Neuordnung der Systeme zur Personalbedarfsberechnung bilden. Nach vollständiger Umsetzung des Projekts in die Praxis, wird für fast alle Bereiche der Thüringer Justiz ein Berechnungssystem vorliegen, welches auf wissenschaftlichen Methoden und einer analytischen Basis beruht.
Die Justizverwaltungen haben jeweils in Zusammenarbeit mit einer Unternehmensberatung für den Bereich der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften die Endgutachten zum Projekt „PEBB§Y I und II“ sowie für den Bereich der Fachgerichtsbarkeiten zum Projekt „PEBB§Y-Fach“ erarbeitet. Die Endgutachten nebst Anlagen finden Sie hier:
Von Beginn an hat sich die Thüringer Justiz aktiv an der Neugestaltung der Personalbedarfsberechnung in der Justiz beteiligt. Dabei liegen den Ergebnissen auch Erhebungen an Thüringer Gerichten zugrunde. Beispielsweise waren beim Projekt „PEBB§Y I“ das Thüringer Oberlandesgericht, das Landgericht Erfurt sowie die Amtsgerichte Gera und Hildburghausen Erhebungsgerichte.
Auf der Grundlage der Endgutachten haben die Landesjustizverwaltungen für die ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften einen Schlussbericht zur bundeseinheitlichen Umsetzung in die Praxis erarbeitet.
Schlussbericht der Länderarbeitsgruppen zur Umsetzung von PEBB§Y I und II
In Thüringen wird seit 2005 in diesem Bereich der Personalbedarf auf der Grundlage von PEBB§Y ermittelt. Das der Ermittlung zugrunde liegende System, nebst den Thüringer Anpassungen findet sich hier:
Im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten wird derzeit an der bundeseinheitlichen Umsetzung in die Praxis gearbeitet. Die erste Anwendung in Thüringen ist zur Ermittlung des Personalbedarfs 2008 geplant.