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Datenträgeraustauschverfahren
Sie können als Gläubiger am Datenaustauschverfahren (DTA-Verfahren) teilnehmen, wenn Ihnen die Zulassung und eine Kennziffer für das DTA-Verfahren erteilt worden sind. Ihre Anträge auf Erlass von Mahnbescheiden reichen Sie dann auf einer Diskette ein. Umgekehrt können Ihnen auch Mitteilungen des Mahngerichts per Diskette übermittelt werden.
Die Teilnahme am DTA-Verfahren setzt den Einsatz einer speziellen Software voraus. Eine Liste der Anbieter erhalten Sie beim gemeinsamen Mahngericht Sachsen-Anhalts, Sachsens und Thüringens in Aschersleben.
Der Antrag auf Zulassung zum maschinellen Mahnverfahren ist beim Amtsgericht Aschersleben, Zweigstelle Staßfurt, zu stellen. Er schließt die Ermächtigung zum Einzug von Gerichtskosten ein.
Wenn Sie die Vorteile des DTA-Verfahrens nutzen möchten, können Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Kennziffer formlos an das gemeinsame Mahngericht richten. Ein entsprechendes Formular und weiteres Informationsmaterial werden Ihnen sodann zugesandt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim:
sowie unter