Freistaat Thüringen Thüringer Justizministerium

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Elektronisches Mahnverfahren

Der Freistaat Thüringen hat zum 1. Mai 2007 das elektronische Mahnverfahren eingeführt. Zuständig ist dafür das gemeinsame, zentrale Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in Staßfurt. Alle elektronischen Anträge Thüringer Gläubiger auf Erlass eines Mahnbescheids oder Vollstreckungsbescheids sind dann ausschließlich an dieses Mahngericht zu richten:
 
Amtsgericht Aschersleben
Zentrales Mahngericht Sachsen-Anhalt

Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Tel.: (0 39 25) 87 60
Fax: (0 39 25) 87 62 52
E-Mail: poststellezmg{at}ag-asl.justiz.sachsen-anhalt{punkt}de
 
Für Mahnbescheide, die in Papierform beantragt werden sollen, bleiben für eine Übergangszeit bis einschließlich 31. Dezember 2008 die Thüringer Amtsgerichte wie bisher zuständig. Ab dem 01. Januar 2009 sind dann alle Anträge (gleich ob in Papier- oder elektronischer Form) auf Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheids ausschließlich bei dem gemeinsamen Mahngericht in Aschersleben zu stellen.
 
Arbeitsrechtliche Forderungen sind im Mahnverfahren auch künftig bei den örtlich zuständigen Thüringer Arbeitsgerichten geltend zu machen.  
 
Das automatisierte Mahnverfahren bietet Vorteile für alle Gläubiger, da die elektronische Bearbeitung zeitsparend funktioniert. Das Gesetz sieht vor, dass die Anträge an das gemeinsame Mahngericht spätestens einen Tag nach Eingang maschinell bearbeitet und dabei erledigt werden sollen. Da das Verfahren nahezu ohne manuelle Eingriffe abläuft, sollen Mahn- und Vollstreckungsbescheide daher schon einen Tag nach Eingang eines entsprechenden Antrags erlassen werden. Durch das Onlineverfahren ist es zudem möglich vom Büro oder von zu Hause aus per Mausklick schnell und unkompliziert einen Mahnantrag zu stellen. Besonders für Versorgungsträger, Banken, Rechtsanwälte, bestimmte Behörden, Unternehmen und größere Vereine reduzieren die Anwendungsmöglichkeiten des elektronischen Mahnverfahrens den eigenen Arbeits- und Verwaltungsaufwand beim Forderungseinzug erheblich.
Anders als bisher werden noch keine Kosten bei der Antragstellung erhoben. Erst mit dem Erlass des Mahnbescheids wird eine Kostenrechnung versandt. Eine Verwendung von Kostenstemplern ist daher nicht möglich.


 

 
Für Thüringer Gläubiger gibt es drei verschiedene Wege, den neuen elektronischen Service der Justiz zu nutzen:


 

1. Wirtschaftsunternehmen, Handwerksbetriebe, Rechtsanwaltskanzleien, Körperschaften, Vereine, Behörden und andere Stellen, die häufiger Mahnbescheide beantragen, können die in ihren EDV-Anlagen erfassten Daten mit Hilfe einer speziellen Software auf Disketten beim Mahngericht einreichen. Dort werden die Anträge in das EDV-System eingespielt und sofort bearbeitet (Datenträgeraustauschverfahren). Umgekehrt werden diesen Gläubigern auch Mitteilungen des Gerichts auf elektronischem Wege postalisch übersandt.
Informationen zu den Voraussetzungen einer Teilnahme am Datenträgeraustauschverfahren erhalten Sie hier >>>.


 

2. Gläubiger, die eher selten Mahnanträge stellen, können dies auch nach dem 31. Dezember 2008 mit Hilfe eines bestimmten Papierformulars per Postweg erledigen, das beim Gemeinsamen Mahngericht in Aschersleben eingereicht wird. Die Antragsdaten werden mit Scannern eingelesen. Soweit dies nicht möglich ist werden die Daten manuell in das System übernommen und erst dann maschinell bearbeitet. Es empfiehlt sich aus Gründen der maschinellen Lesbarkeit dringend, das Antragsformular nicht handschriftlich auszufüllen. Andernfalls sind Verzögerungen und Monierungen bei der Bearbeitung möglich. Wichtig ist zudem, dass die Nutzer ab 2009 das richtige maschinenlesbare Formular verwenden. Ein Antrag auf den älteren, bis dahin in Thüringen noch zu benutzenden Durchschlagsvordrucken ist ab dem 01. Januar 2009 nicht mehr zulässig. Die jeweils gültigen Vordrucke können  z.B. über den Schreibwarenhandel oder bei Fachverlagen bezogen werden.


 

3. Allen Gläubigern wird darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, ihre Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides im Wege des Online-Mahnverfahrens zu stellen.


 

Informationen zum Online-Mahnverfahren finden Sie hier >>>.


 

Weitere ausführliche Informationen zum elektronischen Mahnverfahren, zum Zentralen Mahngericht und entsprechenden Voraussetzungen für die Nutzung dieser Dienstleistung erhalten Sie auf folgenden Seiten: www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2666