
Die Leitung und Moderation von Mediationsverhandlungen bzw. der Konfliktbearbeitung wird einer besonders qualifizierten Vermittlungsperson, dem Mediator übertragen. Der Mediator wird dabei als Vermittler zwischen den streitenden Parteien tätig. Er unterstützt die Parteien, die strittigen Themen und Streitpunkte zu identifizieren sowie Lösungsoptionen zu erarbeiten. Ein Mediator entscheidet aber nicht in der Sache, nicht "für" oder "über" die Parteien. Die Parteien können ihre Lösung oder Regelung selbst finden, damit ihnen nicht eine "Lösung" durch einen Dritten auferlegt wird. Dabei stellt sich meistens heraus, dass die Parteien eine Lösung sogar über den ursprünglichen Streitgegenstand hinaus finden. Findet die Mediation im Gericht statt, so übernimmt diese in Thüringen der Güterichter.
Die Prinzipien der Mediation sind:
Freiwilligkeit
Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme.
Vertraulichkeit
Die Konfliktparteien und die Mediatoren verpflichten sich zur Verschwiegenheit.
Informiertheit
Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden.
Eigenverantwortlichkeit
Die Beteiligten finden im Wesentlichen selbst eine Lösung ihres Konfliktes. Der Mediator unterstützt die Parteien.
Allparteilichkeit
Der Mediator ist der Sichtweise und den Interessen jedes Beteiligten gleichermaßen verpflichtet.
Ergebnisoffenheit
Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösungen.
Die Zivilprozessordnung sieht vor, dass einem streitigen Zivilprozess grundsätzlich eine Güteverhandlung voranzugehen hat, die in der Regel eine Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich zum Ziel hat. Bei näherer Betrachtung gibt es aber Unterschiede zwischen der „klassischen“ Vergleichverhandlung und einer Güterichterverhandlung mit gerichtsinterner Mediation.
Güterichter unterstützt die konsensuale Konfliktlösung
Güterichter ist nicht zur streitigen Entscheidung berufen
Mediation wird von vielen Rechtsanwälten und anderen außergerichtlichen Stellen angeboten – auf diesem Weg wird ein wichtiger Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitgkeiten geleistet. Die Güterichter stehen nicht in Konkurrenz dazu, im Gegenteil, sie verstehen sich als eine Ergänzung. Denn zu einem Güterichter gelangen nur Fälle, die ohnehin schon bei Gericht anhängig sind. Wenn ein Streit erstmals bei Gericht ist, besteht bei den Streitenden in der Regel keine Bereitschaft mehr, sich auf einen außergerichtlichen Lösungsweg einzulassen. Das Pilotprojekt „Thüringer Güterichter“ versucht genau dort anzusetzen und den Parteien dennoch die Vorteile einer Mediation nahezubringen. Mit dem Projekt wid auch ein Beitrag dazu geleistet, die Möglichkeiten der Mediation im Allgemeinen bekannter zu machen, so dass dieses Medium künftig in vielen Fällen schon vor der Anrufung eines Gerichts genutzt wird.