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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Mediation?

Die Leitung und Moderation von Mediationsverhandlungen bzw. der Konfliktbearbeitung wird einer besonders qualifizierten Vermittlungsperson, dem Mediator übertragen. Der Mediator wird dabei als Vermittler zwischen den streitenden Parteien tätig. Er unterstützt die Parteien, die strittigen Themen und Streitpunkte zu identifizieren sowie Lösungsoptionen zu erarbeiten. Ein Mediator entscheidet aber nicht in der Sache, nicht "für" oder "über" die Parteien. Die Parteien können ihre Lösung oder Regelung selbst finden, damit ihnen nicht eine "Lösung" durch einen Dritten auferlegt wird. Dabei stellt sich meistens heraus, dass die Parteien eine Lösung sogar über den ursprünglichen Streitgegenstand hinaus finden. Findet die Mediation im Gericht statt, so übernimmt diese in Thüringen der Güterichter.

Die Prinzipien der Mediation sind:

Freiwilligkeit
Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme.
Vertraulichkeit
Die Konfliktparteien und die Mediatoren verpflichten sich zur Verschwiegenheit.
Informiertheit
Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden.
Eigenverantwortlichkeit
Die Beteiligten finden im Wesentlichen selbst eine Lösung ihres Konfliktes. Der Mediator unterstützt die Parteien.
Allparteilichkeit
Der Mediator ist der Sichtweise und den Interessen jedes Beteiligten gleichermaßen verpflichtet.
Ergebnisoffenheit
Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösungen.

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Was unterscheidet die Güteverhandlung von einer normalen Vergleichsverhandlung?

Die Zivilprozessordnung sieht vor, dass einem streitigen Zivilprozess grundsätzlich eine Güteverhandlung voranzugehen hat, die in der Regel eine Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich zum Ziel hat. Bei näherer Betrachtung gibt es aber Unterschiede zwischen der „klassischen“ Vergleichverhandlung und einer Güterichterverhandlung mit gerichtsinterner Mediation.

Güterichter unterstützt die konsensuale Konfliktlösung

  • Das herkömmliche Vergleichsgespräch wird von dem zur Entscheidung berufenen Richtern in der Regel unmittelbar vor der streitigen Verhandlung geführt. Der Richter bzw. die Richterin hat deshalb den Streit bereits juristisch vollständig aufgearbeitet und weist die Parteien in der Vergleichsverhandlung auf bestehende rechtliche und prozessuale Risiken hin. Auf Grundlage der Risikoverteilung wird der Richter den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Bei einer Mediation mit einem Güterichter fehlt hingegen in der Regel eine solche juristische Vorprägung der Verhandlung durch den Prozessrichter. Der Güterichter bewertet den Fall in erster Linie nicht juristisch, sondern unterstützt die Bemühungen der Parteien und Anwälte, eine für alle zufriedenstellende umfassende Lösung zu entwickeln. Ihm steht hierbei das ganze Spektrum der konsensualen Konfliktlösungsmöglichkeiten zur Verfügung: Von der Konfliktmoderation (bei der er die Vergleichsverhandlung der Parteien leitet) über die Schlichtung (bei der er einen eigenen Lösungsvorschlag unterbreitet) bis zur Mediation im engeren Sinne (bei der er die Erarbeitung einer konsensualen Lösung durch die Parteien aktiv unterstützt). In geeigneten Fällen kann er die Parteien auch motivieren, die Hilfe außergerichtlicher Stellen (Schiedsgutachter, Schlichtungsstellen, Mediatoren) in Anspruch zu nehmen. In dieser Freiheit der Herangehensweise liegt im Übrigen eines der Unterscheidungskriterien des Thüringer Projektes zu anderen Mediationsprojekten, die sich streng an der reinen Mediationslehre orientieren.

Güterichter ist nicht zur streitigen Entscheidung berufen

  • Scheitert eine normale Vergleichsverhandlung, wird der Rechtsstreit unmittelbar im Anschluss bei einem streitigen Verfahren durch denselben Richter fortgesetzt. Scheitert der Güteversuch durch den Güterichter, wird die Sache an den Prozessrichter zurückverwiesen. Der Güterichter jedenfalls entscheidet in der Sache nicht mehr. Dies führt zu einer größeren Offenheit der Parteien in dem Gütegespräch, da keine Erkenntnisse in eine mögliche Urteilsfindung einfließen können.
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Steht die gerichtsinterne Mediation in Konkurrenz zur außergerichtlichen Mediation?

Mediation wird von vielen Rechtsanwälten und anderen außergerichtlichen Stellen angeboten – auf diesem Weg wird ein wichtiger Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitgkeiten geleistet. Die Güterichter stehen nicht in Konkurrenz dazu, im Gegenteil, sie verstehen sich als eine Ergänzung. Denn zu einem Güterichter gelangen nur Fälle, die ohnehin schon bei Gericht anhängig sind. Wenn ein Streit erstmals bei Gericht ist, besteht bei den Streitenden in der Regel keine Bereitschaft mehr, sich auf einen außergerichtlichen Lösungsweg einzulassen. Das Pilotprojekt „Thüringer Güterichter“ versucht genau dort anzusetzen und den Parteien dennoch die Vorteile einer Mediation nahezubringen. Mit dem Projekt wid auch ein Beitrag dazu geleistet, die Möglichkeiten der Mediation im Allgemeinen bekannter zu machen, so dass dieses Medium künftig in vielen Fällen schon vor der Anrufung eines Gerichts genutzt wird.

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Welche Thüringer Gerichte nehmen am Pilotprojekt teil?

  • Oberlandesgericht Jena
  • Landesarbeitsgericht Erfurt
  • Landgericht Erfurt
  • Landgericht Gera
  • Landgericht Meiningen
  • Landgericht Mühlhausen
  • Amtsgericht Erfurt
  • Amtsgericht Bad Salzungen
  • Verwaltungsgericht Gera
  • Verwaltungsgericht Meiningen
  • Verwaltungsgericht Weimar