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Pilotprojekt: Thüringer Güterichter

Eine Vielzahl von zwischenmenschlichen Konflikten landet irgendwann bei Gericht und wartet auf eine Entscheidung. Doch ist es leider so, dass nicht jede Streitigkeit durch Entscheidung des Gerichts auch beendet wird. Mitunter wird bis zur letzten Instanz gekämpft und letztlich doch keine dauerhafte Lösung gefunden. Oftmals schwelt der Ausgangskonflikt danach weiter und es bedarf nur eines Funkens und der Rechtsfrieden gerät erneut in Brand. Der Teufelskreis setzt sich fort und es werden neue Gerichtsprozesse geführt.

Diese Situation wird im Pilotprojekt „Thüringer Güterichter“ aufgegriffen. In elf Thüringer Gerichten wird den Parteien die Möglichkeit eröffnet, in einer Güterichterverhandlung mit Hilfe der gerichtsinternen Mediation eine gemeinsame Lösung für die Rechtstreitigkeiten zu finden. Dabei werden bereits bei den Gerichten anhängige Rechtsstreitigkeiten im Einverständnis der Parteien einem so genannten Güterichter zugewiesen, der die Parteien und ihre Anwälte zu einem Mediationsgespräch einlädt.

Güterichter Der Güterichter lädt die Parteien und ihre Anwälte zu einem Mediationsgespräch ein.

In diesem versuchen die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten, unter Moderation und Vermittlung des Güterichters im Wesentlichen selbst eine Lösung für ihr Problem zu entwickeln. Gelingt ihnen dies, wird der Güterichter auf Antrag der Parteien einen vollstreckungsfähigen Vergleich protokollieren. Andernfalls wird der Rechtsstreit an den zur Durchführung der streitigen Verhandlung zuständigen Prozessrichter zurückgegeben.

Am 15. September 2008 wurde der offizielle Startschuss für das Pilotprojekt gegeben.