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Liste aller bislang in Thüringen allgemein zugelassenen Ausbildungsstellen für die Wahlstation (§ 35 Abs. 4 ThürJAPO) Die in der folgenden Auflistung aufgeführten Stellen sind nach § 35 Abs. 4 Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung allgemein als Ausbildungsstellen für die Wahlstation zugelassen worden. Außerdem kann die Wahlstation bei allen Stellen absolviert werden, die von einem anderen Bundesland zur Ableistung der Wahlstation oder Wahlpflichtstation zugelassen worden sind. Ein Anspruch des Referendars, innerhalb einer der aufgeführten Stellen ausgebildet zu werden, wird hierdurch nicht begründet. Vielmehr hat sich der Referendar mit der jeweiligen Stelle ins Benehmen zu setzen und deren Einverständnis einzuholen. Die jeweilige Stelle wird dieses Einverständnis nur dann erteilen, wenn die erforderlichen persönlichen und sachlichen Kapazitäten vorhanden sind. |