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Das EJTN lädt zu den o. g. Veranstaltungen, die sich an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare richten, nach Erfurt und nach Bukarest ein.
Das Finale wird vom 29. Oktober bis 2. November 2012 in Paris stattfinden.
Die Veranstaltung umfasst folgende Themen:
a) Internationale strafrechtliche Zusammenarbeit,
b) Richterliche Ethik.
Die Tagungssprache ist Englisch ohne Simultanübersetzung.
Es werden Arbeitsgruppen mit je drei Teilnehmern gebildet. Jedes Team kann zusätzlich einen Ausbilder benennen, der auch an der Veranstaltung teilnimmt. Die Teilnehmer müssen bis spätestens 16. April 2012, 17.00 Uhr eine 20-seitige Ausarbeitung im WORD-Format, Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5 in Englisch zu einem der Tagungsthemen einreichen. Die Ausarbeitung wird während der Tagung als Vorlage für einen 30-minütigen mündlichen Vortrag dienen. In dessen Anschluss werden die schriftliche und mündliche Leistung bewertet werden.
Die Veranstaltung umfasst folgende Themen:
a) Internationale richterliche Zusammenarbeit im Zivilrecht,
b) Interpretation und Anwendung der Artikel 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtscharta.
Die Tagungssprache ist Englisch ohne Simultanübersetzung.
Es werden Arbeitsgruppen mit je drei Teilnehmern gebildet werden. Jedes Team kann zusätzlich einen Ausbilder benennen, der auch an der Veranstaltung teilnimmt. Die Teilnehmer müssen bis spätestens 22. Mai 2012, 17.00 Uhr eine 20-seitige Ausarbeitung im WORD-Format, Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5 in Englisch zu einem der Tagungsthemen einreichen. Die Ausarbeitung wird während der Tagung als Vorlage für einen 30-minütigen mündlichen Vortrag dienen. In dessen Anschluss werden die schriftliche und mündliche Leistung bewertet werden.
Es stehen jeweils insgesamt Teilnehmerplätze für 17 Teams aus den EJTN-Mitgliedstaaten zur Verfügung. Über die Anzahl der deutschen Teilnehmer entscheidet der Veranstalter nach Reihenfolge des Eingangs der Teilnehmermeldungen.
Teilnehmergebühren werden nicht erhoben. Die Reisekosten werden bis zu einer Höhe von insgesamt 400,00 € vom Veranstalter gegen Vorlage der Originalbelege erstattet. Der Veranstalter zahlt für die Unterbringung und Verpflegung eine Tagungspauschale an die Teilnehmer.
Interessenbekundungen sind dem Thüringer Justizministerium mit dem ausgefüllten Anmeldeformular auf dem Dienstweg ab sofort zuzuleiten. Die Meldungen bzw. die Anmeldeformulare für komplett zusammengestellte Teams sollten unbedingt eine aktuelle E-Mail-Anschrift sowie eine aktuelle Telefonnummer der Interessenten enthalten.
Informationen des EJTN und Teilnahmebedingungen
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Anmeldeformular
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Das nordrhein-westfälische Justizministerium bietet in Zusammenarbeit mit der französischen Anwaltsorganisation und dem französischen Justizministerium für Referendarinnen und Referendare aller Bundesländer ein Ausbildungsprogramm in Frankreich an.
Das Ausbildungsprogramm besteht aus drei Komponenten:
www.rechtsreferendare-frankreich.nrw.de.