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Die praktische Studienzeit für Rechtsstudent(inn)en ist geregelt in § 5a III S. 2 u. 3 DRiG und § 15 ThürJAPO. Erläuterungen finden Sie im Hinweisblatt "Informationen zur praktischen Studienzeit".
Grundsätzlich sind für insgesamt 13 Wochen folgende Praktika durchzuführen:
Gerichtspraktika Sommer 2012
23.07. - 10.08. 2012 und
03.09. - 21.09. 2012
bei den Landgerichten Erfurt und Gera
Meldefrist: 12.06.2012
Voraussetzungen: mindestens Vorlesungszeit des dritten Studienhalbjahres abgeschlossen, § 15 Abs. 1 S. 1 ThürJAPO.
Es ist nicht gestattet, zeitgleich zum Gerichtspraktikum eine Hausarbeit zu schreiben. Hausarbeit und Praktikum dürfen zwar in der selben vorlesungsfreien Zeit liegen, eine zeitliche Überschneidung muss aber unterbleiben.
Verwaltungspraktikum Sommer 2012
| Stadtverwaltung Erfurt | 5 Plätze | 03.09. - 23.09.2012 |
| Thüringer Landesverwaltungsamt | 10 - 15 Plätze | 12.09. - 02.10.2012* |
| Verwaltungsgericht Weimar | 20 Plätze | 04.09. - 24.09.2012 |
| Verwaltungsgericht Gera | 18 Plätze | 25.07. - 14.08.2012 |
* Verteilung der Studenten auf verschiedene Referate, Gruppenstärke 1-3 Studenten
Das
Anmeldeformular muss bis zum 20.06.2012 vorliegen.
Fehlzeiten während des 3-wöchigen Praktikums werden nur für 3 Tage unter Vorlage eines ärztlichen Attests genehmigt. Bei längeren Fehlzeiten wird keine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Dauer der täglichen Anwesenheit bestimmt der jeweilige Ausbilder, grundsätzlich ist von einer regelmäßigen 3-4-stündigen Anwesenheit auszugehen.
Informationen zur praktischen Studienzeit
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Thüringer Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung
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