Freistaat Thüringen Thüringer Justizministerium

Inhalt

Justizprüfungsamt - Praktika

Die praktische Studienzeit für Rechtsstudent(inn)en ist geregelt in § 5a III S. 2 u. 3 DRiG und § 15 ThürJAPO. Erläuterungen finden Sie im Hinweisblatt "Informationen zur praktischen Studienzeit".

Grundsätzlich sind für insgesamt 13 Wochen folgende Praktika durchzuführen:

  • Gerichtspraktikum

  • Verwaltungspraktikum

  • Wahlpraktikum
Weist allerdings die Praktikumsstelle einen engen Bezug zu dem Schwerpunktbereich auf, in dem die Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt wird, so kann das gesamte Praktikum (13 Wochen) dort abgeleistet werden, § 15 Abs. 1 S. 5 ThürJAPO.
Frühere Ausbildungszeiten bei Gerichten oder in der Verwaltung können anerkannt werden, § 15 Abs. 2 S. 3 ThürJAPO.
Das Gerichtspraktikum soll als dreiwöchige Gruppenausbildung während der vorlesungsfreien Zeit bei den Gerichten durchgeführt werden.

Einzelausbildungsstellen der Verwaltung sind das Landesverwaltungsamt, die Landratsämter und die kreisfreien Städte.


Gerichtspraktika Sommer 2012

23.07. - 10.08. 2012 und
03.09. - 21.09. 2012
bei den Landgerichten Erfurt und Gera

Meldefrist: 12.06.2012

Voraussetzungen: mindestens Vorlesungszeit des dritten Studienhalbjahres abgeschlossen, § 15 Abs. 1 S. 1 ThürJAPO.
Es ist nicht gestattet, zeitgleich zum Gerichtspraktikum eine Hausarbeit zu schreiben. Hausarbeit und Praktikum dürfen zwar in der selben vorlesungsfreien Zeit liegen, eine zeitliche Überschneidung muss aber unterbleiben.

 

 Verwaltungspraktikum Sommer 2012

Stadtverwaltung Erfurt  5 Plätze 03.09. - 23.09.2012
Thüringer Landesverwaltungsamt 10 - 15 Plätze 12.09. - 02.10.2012*
Verwaltungsgericht Weimar 20 Plätze 04.09. - 24.09.2012
Verwaltungsgericht Gera 18 Plätze 25.07. - 14.08.2012

 * Verteilung der Studenten auf verschiedene Referate, Gruppenstärke 1-3 Studenten

Das Anmeldeformular muss bis zum 20.06.2012 vorliegen.

Fehlzeiten während des 3-wöchigen Praktikums werden nur für 3 Tage unter Vorlage eines ärztlichen Attests genehmigt. Bei längeren Fehlzeiten wird keine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Dauer der täglichen Anwesenheit bestimmt der jeweilige Ausbilder, grundsätzlich ist von einer regelmäßigen 3-4-stündigen Anwesenheit auszugehen.

 

Pfeil nach oben

Informationen und gesetzliche Regelungen

Download-Icon Informationen zur praktischen Studienzeit
Größe: 45821 Bytes

Download-Icon Thüringer Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung
Größe: 136245 Bytes

Download-Icon Auszug aus dem deutschen Richtergesetz
Größe: 45397 Bytes