
Die praktische Studienzeit für Rechtsstudent(inn)en ist geregelt in § 5a III S. 2 u. 3 DRiG und § 15 ThürJAPO. Erläuterungen finden Sie im Hinweisblatt "Informationen zur praktischen Studienzeit".
Grundsätzlich sind für insgesamt 13 Wochen folgende Praktika durchzuführen:
Gerichtspraktika Frühjahr 2012
20.02. - 09.03. 2012
bei den Landgerichten Erfurt und Gera
Meldefrist: 09.01.2012
Voraussetzungen: mindestens Vorlesungszeit des dritten Studienhalbjahres abgeschlossen, § 15 Abs. 1 S. 1 ThürJAPO.
Es ist nicht gestattet, zeitgleich zum Gerichtspraktikum eine Hausarbeit zu schreiben. Hausarbeit und Praktikum dürfen zwar in der selben vorlesungsfreien Zeit liegen, eine zeitliche Überschneidung muss aber unterbleiben.
Verwaltungspraktika 2012
| Stadtverwaltung Erfurt | 5 Plätze | 06.02. - 26.02. 2012 |
| Thüringer Landesverwaltungsamt | 10-15 Plätze | 12.03. - 01.04. 2012 |
| Verwaltungsgericht Weimar | 20 Plätze | 20.02. - 11.03. 2012 |
| Verwaltungsgericht Gera | 18 Plätze | 05.03. - 25.03. 2012 |
Die Anmeldung muss bis zum 22.12.2011 bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorliegen.
Das für die Anmeldung erforderliche Formular finden Sie hier.![]()
Fehlzeiten während des 3wöchigen Praktikums können nur für 3 Tage und bei Vorlage eines ärztlichen Attests genehmigt werden. Bei darüber hinaus gehenden Fehlzeiten kann keine Teilnahmebestätigung erteilt werden.
Die Dauer der täglichen Anwesenheitspflicht bestimmt der jeweilige Ausbilder. Grundsätzlich ist von einer regelmäßig 3-4stündigen Anwesenheit auszugehen.