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Information zum Meldeverfahren zur erneuten Prüfung nach Teilnahme am Freiversuch
Meldeverfahren zur Notenverbesserung nach Teilnahme am Freiversuch
Kandidaten, die im Freiversuch an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen und diese bestehen, können spätestens im übernächsten Prüfungstermin zur Notenverbesserung erneut an der Prüfung teilnehmen.
A) Bei Teilnahme zur Notenverbesserung im übernächsten Termin (d.h. z.B. Klausuren der Freiversuchsprüfung Herbst, übernächster Termin mithin Klausuren Herbst des darauffolgenden Jahres) gilt für die Meldung zur Teilnahme an der Prüfung zur Notenverbesserung die reguläre Meldefrist.
B) Freiversuchsteilnehmer, die bereits im unmittelbar nächsten Prüfungstermin zum Zwecke der Notenverbesserung erneut teilnehmen wollen (d.h. z.B. schriftlicher Teil der Freiversuchsprüfung im Herbst, nächster Termin mithin schriftlicher Teil im Frühjahr des darauffolgenden Jahres) beachten bitte folgendes:
- Der reguläre Meldetermin wäre zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse des Freiversuchs längst abgelaufen und kann somit von diesen Teilnehmern nicht mehr eingehalten werden.
- Um diesen Prüfungsteilnehmern gleichwohl eine Teilnahme zur Notenverbesserung im unmittelbar nachfolgenden Prüfungstermin zu ermöglichen, gilt für die Anmeldung zur Notenverbesserungsprüfung in diesen Fällen ein besonderer Meldetermin von einer Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Teils der Freiversuchsprüfung.
- Der Zulassungsantrag ist in diesen Fällen vereinfacht:
Anzukreuzen / auszufüllen sind lediglich folgende Teile des
Antragsformulars: Seite 1; Seite 2 oberer Teil (persönliche Daten); S. 5, Buchstabe E) S. 6 Buchstabe F) und G) sowie Datum und Unterschrift.
- Einzureichen ist nur der Zulassungsantrag. Die Ihnen zurückgesandten Unterlagen (Scheine usw.) sind nicht mehr einzureichen.Diese legen Sie, sofern Sie an der mündlichen Prüfung teilnehmen, am Tag der mündlichen Prüfung dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vor.
- Mit der Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils der Freiversuchsprüfung erhalten Sie nochmals die entsprechende Information über Anmeldung zur Notenverbesserung für den unmittelbar nächsten Prüfungstermin mit der Angabe des genauen Datums, zu der die Anmeldung spätestens vorliegen muss.
- Die Anmeldung zur Notenverbesserungsprüfung wird in diesen Fällen dann gegenstandslos, wenn
a) die Freiversuchsprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen wird (mündliche Prüfung) oder
b) der Prüfungsteilnehmer nach Abschluss des Freiversuchs (d.h. nach der mündlichen Prüfung des Freiversuchs) von der Notenverbesserungsprüfung Abstand nehmen möchte und dies dem Justizprüfungsamt mitteilt.
Meldeverfahren zum ersten Versuch nach Teilnahme am Freiversuch
Kandidaten, die im Freiversuch an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen und den schriftlichen Teil nicht bestehen, können auch bereits im unmittelbar folgenden Termin erneut an der Prüfung teilnehmen (erster Versuch). Kandidaten, die dies wünschen, beachten bitte folgendes:
- Der reguläre Meldetermin wäre zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse des Freiversuchs längst abgelaufen und kann somit keine Anwendung finden.
- Um diesen Prüfungsteilnehmern gleichwohl eine erneute Prüfungsteilnahme (erster regulärer Versuch) im unmittelbar nachfolgenden Prüfungstermin zu ermöglichen, gilt für die Anmeldung zur Prüfung (erster Versuch) in diesen Fällen ein besonderer Meldetermin von einer Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Teils der Freiversuchsprüfung.
- Der Zulassungsantrag ist in diesen Fällen komplett anzukreuzen / auszufüllen.
Einzureichen sind - neben dem Zulassungsantrag - sämtliche im Antrag aufgeführten Unterlagen (Studentendatenblätter, Leistungsnachweise usw.), wie sie dem Kandidaten mit dem Bescheid über das Nichtbestehen des Freiversuchs zurückgesandt worden sind. Zusätzlich zu den zurückgesandten Unterlagen sind ein (aktueller) Lebenslauf sowie ggf. aktuelle Studentendatenblätter und, sofern dieser noch nicht eingereicht wurde, der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Schwerpunktbereichsprüfung oder eine aktuelle Bescheinigung der Universität, dass der Bewerber nicht bereits endgültig in der Schwerpunktbereichsprüfung gescheitert ist, vorzulegen. Die Geburtsurkunde (bzw. Heiratsurkunde) wird nicht zurückgesandt und braucht auch nicht erneut eingereicht zu werden.
- Mit der Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils der Freiversuchsprüfung erhalten Sie nochmals die entsprechende Information über Anmeldung zur erneuten Prüfung (erster Versuch) für den unmittelbar nächsten Prüfungstermin mit der Angabe des genauen Datums, zu der die Anmeldung spätestens vorliegen muss.