
Die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten juristischen Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) wird vom Justizprüfungsamt (Prüfungsabteilung I) durchgeführt.
Prüfungstermine der staatlichen Pflichtfachprüfung:
Die Prüfungen werden voraussichtlich jeweils zu folgenden Zeiten stattfinden:
Hinweisblatt zum Meldetermin zur staatlichen Pflichtfachprüfung
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Erläuterung zum Meldetermin:
Für die Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung ist eine Anmeldung (Antrag auf Zulassung) erforderlich. Für jeden Prüfungsdurchgang wird der jeweilige Meldeschluss rechtzeitig durch Aushang an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und auf dieser Seite bekannt gemacht. Ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung bis spätestens zu dem jeweiligen Meldeschluss kann der Antrag auf Zulassung
Antragsformular beim Justizprüfungsamt eingereicht werden.
Merkblatt für die Meldung der staatlichen Pflichtfachprüfung
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Information zum Meldeverfahren zur erneuten Prüfung nach Teilnahme am Freiversuch
Hilfsmittelliste für den Prüfungstermin 1/2012
HILFSMITTELLISTE ALLGEMEIN
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Hinweise für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung