Freistaat Thüringen Thüringer Justizministerium

Inhalt

Justizprüfungsamt - JPA

Das  Justizprüfungsamt (JPA) führt jeweils zwei Mal im Jahr die Pflichtfachprüfung zur ersten juristischen Prüfung i.S. § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und die zweite juristische Staatsprüfung durch. Die Pflichtfachprüfung findet sowohl schriftlich wie mündlich in aller Regel in Jena statt. In der sich an den juristischen Vorbereitungsdienst anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung werden die Klausuren in der Regel am Ort der Stammdienststelle geschrieben; die mündliche Prüfung wird regelmäßig in Erfurt durchgeführt. Das JPA entscheidet außerdem über die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland abgelegter juristischer Prüfungen.

Organisatorisch sind dem JPA zusätzlich die Sachbereiche Juristischer Vorbereitungsdienst, Aus- und Fortbildung für die Thüringer Justiz sowie Rechtskundlicher Unterricht zugeordnet.

Adresse: Thüringer Justizministerium
Werner-Seelenbinder-Straße 5, 99096 Erfurt
Postfach 900462, 99107 Erfurt
Tel.: 0361/3795-501
Fax: 0361/3795-588

JPA-Prüfungsabteilung I
Tel. Geschäftsst.: 0361/3795-556
(nur Mo.+Do. 9.00 - 12.00 Uhr)

Jur. Vorbereitungsdienst
Tel. Sachbearb.: 0361/3795-554

Rechtskundl. Unterricht
Tel. Referatsleiter: 0361/3795-530

JPA-Prüfungsabteilung II
Tel. Geschäftsst.: 0361/3795-552
oder -557

Aus- und Fortbildung
Tel. Sachbearb.: 0361/3795-922 o. -923



Die Pflichtfachprüfung zur ersten juristischen Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit sechs Klausuren und der mündlichen Prüfung. Erfolgreiche Teilnehmer der Pflichtfach- und der - von der Universität abzunehmenden - Schwerpunktbereichsprüfung sind mit Aushändigung des Zeugnisses befugt, die Bezeichnung "Referendar jur." zu führen.

In der zweiten juristischen Staatsprüfung sind ein schriftlicher Teil mit acht fünfstündigen Aufsichtsarbeiten und ein mündlicher Teil, bestehend aus einem Aktenvortrag sowie vier Prüfungsgesprächen, zu absolvieren. Die erfolgreichen Teilnehmer dürfen sich "Assessor" nennen und erlangen die "Befähigung zum Richteramt", die ihnen den Zugang zu den juristischen Berufen eröffnet.

Rechtsänderungen: In den in § 55 Absätze 1 bis 3 Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (ThürJAPO) genannten Fällen (Studierende, die bis zum 1. Juli 2006 die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung beantragt haben und Referendare, die vor diesem Datum in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind) gilt noch die ThürJAPO vom 16. Februar 1993 (GVBl.S. 149) in der Fassung vom 06. April 1999 (GVBl.S. 261).