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Medieninformation 

Entwurf des Gleichstellungsgesetzes vom Kabinett angenommen

Sozialministerin Heike Taubert (SPD): „Gleichberechtigung als gelebte Chancengleichheit in der Realität umsetzen“

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), und die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann, Johanna Arenhövel, haben heute in Erfurt nach der Kabinettsitzung über den Entwurf der Landesregierung zur Neufassung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes informiert.

Sozialministerin Heike Taubert sagte: „Ich freue mich sehr, dass es nach einer langen Arbeits- und Diskussionsphase gelungen ist, heute den Entwurf zur Neufassung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes im Kabinett zu verabschieden. Mir ist besonders wichtig, dass darin für den öffentlichen Dienst verbindlich und klar festgeschrieben wurde, dass Frauen ab einem Anteil von unter 40 Prozent in Führungspositionen unterrepräsentiert sind. Außerdem wird der Gleichstellungsplan zu einem eher harten Instrument. Denn künftig ist er mehrstufig sanktionsbewehrt, bis hin zu seiner Einklagbarkeit.“

Laut Sozialministerin trägt der vorliegende Gesetzentwurf zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. „Wir wollen und müssen es Frauen wie Männern ermöglichen, Beruf und Familie so miteinander zu vereinbaren, dass trotz der Aufgaben und Pflichten im privaten Bereich die berufliche Karriere möglich wird. In diesen Aufgabenfeldern muss der Öffentliche Dienst voran gehen. Denn Gleichberechtigung darf nicht nur in Verfassung und Gesetz stehen, sondern ist auch als gelebte Chancengleichheit in der Realität umzusetzen“, sagte Heike Taubert.

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann, Johanna Arenhövel, sieht durch die Novellierung die Rechte und Möglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten im Freistaat verbessert. „Durch mehr Einspruchsrechte und den Rechtsschutz wird die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten in unseren Kommunen gestärkt. Es ist vorgesehen, sie in ihrer Funktion durch Freistellungsmöglichkeiten zu unterstützen. Ich bin sicher, dass der vorliegende Gesetzentwurf viele neue, positive und signifikante Impulse hin zu mehr Gleichstellung bringt“, sagte Johanna Arenhövel.

Hintergrund:
Mit der Neufassung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD vom Oktober 2009 umgesetzt. Danach sollen gesetzliche Normen gefunden werden, die insbesondere eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils in Führungsebenen durch verbindliche und sanktionsbewehrte Regelungen vorantreiben. Das bisher geltende Gleichstellungsgesetz hatte viele Kann-Bestimmungen und Ausnahmeregelungen zu verzeichnen, so dass seine Wirksamkeit zwar grundsätzlich vorhanden, aber keineswegs genügend zielführend war. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf wird den betroffenen Verbänden zur Anhörung vorgelegt. Danach wird er vom Kabinett zum zweiten Mal beraten und beschlossen. Anschließend befasst sich der Thüringer Landtag mit der Gesetzesnovelle.