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Medieninformation 

Schutz vor Missbrauch bei Ein-Euro-Jobs

Bundesrechungshof stellt Mängel fest/Wirtschaftsminister kontrolliert Um-setzung in Thüringen

Der Bundesrechungshof hat in einem Bericht auf erhebliche Mängel bei der Vergabe von Ein-Euro-Jobs hingewiesen. Bemängelt wird unter anderem, dass es sich bei einem Großteil dieser Jobs nicht um Tätigkeiten handeln würde, in denen die Langzeitarbeitlosen fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden. Der Thüringer Arbeitsminister geht dieser Kritik nach. In einem Brief fordert er den Landesrechnungshof, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt/ Thüringen, die Argen und die Landräte auf, ihm über die Ausgestaltung der Ein-Euro-Jobs Bericht zu erstatten. „Diese Jobs dürfen nur dazu dienen, Langzeitarbeitslosen eine Brücke ins Arbeitsleben zu bauen“, sagte der Minister.

Ein wesentlicher Kritikpunkt des Bundesrechnungshofes ist, dass die Ein-Euro-Jobs zu-wenig die Funktion erfüllen, Langzeitarbeitslose wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Beratung und Qualifizierung, die dem Einzelnen eine Perspektive nach dem Ein-Euro-Arbeitsverhältnis aufzeigt, würden oftmals fehlen. Den Hilfebedürftigen würden keine individuellen Ziele aufgezeigt werden. „Dabei ist die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen der Dreh- und Angelpunkt, damit diese Menschen wieder eine neue Chance auf dem Arbeitsmarkt erhalten“, sagte Machnig. Der Ein-Euro-Job mache nur Sinn, wenn der Beschäftigte individuell betreut und qualifiziert wird, damit er sich langfristig auf regu-läre Stellen bewerben könne. Sonst bestehe die Gefahr, dass er in einer neuen Nische festsitzt. „Diese Art von Jobs dürfen nur von kurzer Dauer sein, sonst werden sie unwürdig“, so der Minister.

Ein weiteres Merkmal der Ein-Euro-Jobs ist, dass diese Tätigkeiten zusätzlich geschaffen werden. Darüber soll öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Kirchen usw., denen oftmals Personal fehlt, unter die Arme gegriffen werden. Daher werden diese Beschäftigten in Einrichtungen der Jugendhilfe, bei der Betreuung älterer Menschen usw. eingesetzt. „Diese Art der Beschäftigung darf keine regulären Stellen verdrängen“, so Machnig. Auch an dieser Stelle hat der Bundesrechnungshof erhebliche Mängel festgestellt, denen der Arbeitsminister nachgehen will.

Der Ein-Euro-Job richtet sich an Bezieher des Arbeitslosengeldes II. Die Wochenarbeitszeit liegt in der Regel bei 30 Stunden. Das Einkommen dient als Zusatz zu dem Arbeitslosengeld. Das TMWAT erarbeitet gemeinsam mit der Regionaldirektion der BA einen Katalog, der die Tätigkeiten definiert, die für die gesamte öffentlich finanzierte Beschäftigung in Frage kommen. Diese Positivliste wird zurzeit in einer Arbeitsgruppe abgestimmt, in der die Arbeitgeberverbände, die Gewerkschaften, Kammern und Kommunen versammelt sind. Anfang des kommenden Jahres soll dieser Katalog dann in Kraft treten. „Wir brauchen klare Abgrenzungen für diese Tätigkeiten, und wir brauchen regelmäßige Kontrollen, die vor Missbrauch schützen“, forderte Machnig.



Larissa Schulz-Trieglaff