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Medieninformation 91/2010

Justizstaatssekretär Prof. Dr. Herz warnt bei Vorratsdatenspeicherung vor Schnellschüssen

Vor dem Hintergrund des in Kürze zu erwartenden Berichts der EU-Justizkommissarin Reding über die Evaluation der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie hat Justizstaatssekretär Prof. Dr. Dietmar Herz vor gesetzgeberischen Schnellschüssen bei der Vorratsdatenspeicherung gewarnt: „Es gibt keinen Grund für ein überhastetes und unüberlegtes Handeln des Gesetzgebers, nur um den Bürgerinnen und Bürgern ein Sicherheitsgefühl zu vermitteln, das sie mit einer unverhältnismäßig stärkeren Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit bezahlen müssten. Um hier einen vernünftigen Ausgleich zu finden, reicht es eben nicht aus, einzelne Bestimmungen anzupassen, sondern man wird sich im Lichte der Überprüfung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie sehr genau mit den Auswirkungen des Urteils beschäftigen müssen.“


Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im März 2010 entschieden, dass Telefon- und Internetdaten in Deutschland nicht mehr massenhaft gespeichert werden dürfen und erklärte das entsprechende Gesetz, welches eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt, für verfassungswidrig. Allerdings schlossen die Karlsruher Richter die Vorratsdatenspeicherung nicht unter allen Umständen aus, sondern legten lediglich bestimmte Grenzen fest. In der Zwischenzeit hat EU-Justizkommissarin Reding angekündigt, dass sie die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung evaluieren will. Auch die Innenkommissarin, Cecilia Malmström, bezweifelt, dass es noch ein ausreichendes Gleichgewicht zwischen Terrorismusbekämpfung auf der einen Seite und den privaten Freiheitsrechten auf der anderen Seite gibt. Das für die Umsetzung zuständige Bundesjustizministerium wartet nun die Evaluation der der EU- Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ab, bevor es die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes in den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen anpasst. Bis dahin dürfen keine Telekommunikationsdaten bei den Dienstanbietern gespeichert werden.

„Der Sicherheit in Deutschland hat das Urteil keinen Abbruch getan. Durch die einstweilige Verfügung wurden die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung schon weit vor dem Urteil suspendiert. Vereinzelte Ermittlungserfolge durch den Zugriff auf Vorratsdaten können die anlasslose und massenhafte Speicherung individueller Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht rechtfertigen.“, so Prof. Herz.

„Deutschland sollte bei der Vorratsdatenspeicherung keinen Alleingang unternehmen. Auch eine Reihe anderer Länder hat verfassungsrechtliche Probleme mit der Umsetzung. Wenn die Richtlinie den Ländern zukünftig mehr Spielraum lässt, so dass die Vorgaben verfassungskonform umgesetzt werden können ohne ein Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren, dann besteht kein Grund, in Deutschland übereilt Regelungen zu treffen, die in Europa ohnehin auf dem Prüfstand stehen“ resümiert der Staatssekretär abschließend.