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Medieninformation 25/2010

Gerichtsinterne Mediation

Thüringer Projekt Güterichter ist ein Erfolg

„Die Reaktionen von Bürgerinnen und Bürgern, die die gerichtsinterne Mediation in Anspruch genommen haben, sind der beste Beweis dafür, dass das Thüringer Projekt Güterichter angenommen wird“, bilanziert der Thüringer Justizminister Dr. Poppenhäger das erste Projektjahr. Fast alle Beteiligten würden sich in einem ähnlich gelagerten Fall wieder für eine Güteverhandlung oder eine außergerichtliche Vermittlung entscheiden. Nach oft langwierigen, nervenzehrenden und kostspieligen Rechtstreiten vor Gericht wurden in gut zwei Drittel der Güteverfahren Einigungen erzielt.

Der Weg der innergerichtlichen Mediation beschreibt eine von vielen Möglichkeiten, Streit zu vermeiden und soweit wie möglich die gegenseitigen Interessen der Parteien in Einklang zu bringen, damit Rechtsfrieden entsteht. Die Güterichter erhalten zu diesem Zweck in Thüringen eine Zusatzausbildung und werden mit Lösungswegen und -möglichkeiten vertraut gemacht. Dies bewirkt zum einen, dass in der Richterschaft das Vermögen zur Streitschlichtung gestärkt wird, und gleichzeitig erfahren die Verfahrensbeteiligten, dass Rechtsstreite nicht unbedingt nach dem Grundsatz „Alles oder Nichts“ beendet werden können. Beide Parteien haben die Möglichkeit, ihren Frieden mit einer durch den Güterichter begleiteten Lösung zu finden.

Mit dem Thüringer Projekt Güterichter verfolgt das Thüringer Justizministerium das Ziel, Konflikte schnell und interessengerecht beizulegen, wobei die Parteien selbst Lösungen mit Unterstützung des Güterichters erarbeiten. Hierbei können auch Konflikte im Kern erkannt und dadurch besser der rechtliche Konflikt gelöst werden. Dies gilt insbesondere für solche Rechtsstreite, die hoch streitig und emotional belastet sind. Letztlich stellt die Mediation auch in der Thüringer Justiz einen Denkanstoß zur konfliktfreien Lösung dar.
Flächendeckend an inzwischen elf Gerichten wird den Parteien die Möglichkeit eröffnet, mit Hilfe der gerichtsinternen Mediation eine gemeinsame Lösung für die Rechtstreitigkeiten zu finden. Insgesamt 37 Güterichter stehen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Das Thüringer Projekt Güterichter wird unter wissenschaftlicher Begleitung und Auswertung in einem Zeitraum von drei Jahren erprobt. Die Aufnahme weiterer Gerichte (ggf. auch aus anderen Gerichtsbarkeiten) ist nicht ausgeschlossen. Die ersten Ergebnisse ermutigen dazu, das Projekt zu erweitern.

Darüber hinaus hat die Thüringer Projektgruppe Güterichter beschlossen, einen Projektbeirat zu gründen, in den hochrangige Vertreter aus Institutionen und Verbänden außerhalb der Justizverwaltung zur Teilnahme eingeladen sind.

„Das Thüringer Güterichter-Verfahren hat sich als neue Form der Streitbeilegung in Thüringen eingelebt und ergänzt als weitere Säule unsere leistungsfähige und moderne Thüringer Justiz. Das Justizministerium wird die nächsten beiden Jahre nutzen, das Projekt inhaltlich weiterzuentwickeln, weitere Gerichte für das Güteverfahren zu gewinnen und vor allem es bei den Thüringerinnen und Thüringern noch bekannter zu machen.“ gibt der Justizminister einen Ausblick.


Hintergrund
Elf Thüringer Gerichte

  • Oberlandesgericht Jena,

  • Landgericht Erfurt,

  • Landgericht Gera,

  • Landgericht Meiningen,

  • Landgericht Mühlhausen,

  • Amtsgericht Erfurt,

  • Amtsgericht Bad Salzungen,

  • Landesarbeitsgericht Erfurt (Erste und Zweite Instanz),

  • Verwaltungsgericht Gera,

  • Verwaltungsgericht Meiningen,

  • Verwaltungsgericht Weimar

bieten Güteverhandlungen an.
Über drei Jahre wird das Projekt Güterichter wissenschaftlich von Professor Greger und organisatorisch von dem Oberlandesgericht begleitet und in verschiedenen Phasen entwickelt. Dazu gehört die Schulung kompetenter Güterichter, die Sensibilisierung aller Thüringer Richter/innen, regelmäßige fallbezogene Supervisionen, eine stete Evaluierung, eine breite Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Informationsveranstaltungen für Behörden), die Einbindung weiterer Institutionen.
Im ersten Jahr 2009 des insgesamt drei Jahre laufenden Pilotprojektes „Thüringer Güterichter“ wurden 150 Verfahren abgeschlossen, davon 140 mit Güteverhandlung. Mit 59 Fällen am Landesarbeitsgericht in Erfurt (zweite Instanz) und 45 Fällen am Landgericht Gera wurden die meisten Güteverfahren verhandelt. 40 Verhandlungen am Landesarbeitsgericht endeten mit einer Einigung. Die meisten Verfahren wurden in einer Sitzung innerhalb von bis zu drei Monaten erledigt. Mehr als ein Drittel der Fälle war vorher bis zu zwei Jahren an einem Prozessgericht anhängig. Die häufigsten Verfahrensgegenstände betrafen in der Arbeitsgerichtsbarkeit Kündigungen, Vergütungen, Abmahnungen und Schadenersatzstreitigkeiten, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Landgerichte, Verwaltungsgerichte) Streitigkeiten im Erbrecht, um Honorare, im Nachbarschaftsrecht, zu Mieten.Leihen.Pachten, zu Bausachen, im Gesellschafts- und Handelsrecht sowie bei innerfamiliäre Streitigkeiten (Zivilgerichtsbarkeit).
Die Verhandlungsführung wurde fast durchweg als sehr gut oder gut bewertet.
Etwa 95 Prozent der im Nachgang Befragten würden in einem vergleichbaren Fall wieder eine Verhandlung beim Güterichter oder eine außergerichtliche Vermittlung anstreben. Als Grund für die positive Bewertung wurde am häufigsten genannt, dass eine Einigung sonst nicht erzielt worden wäre und der Rechtsstreit schneller beendet werden konnte. Auch bei den beteiligten Rechtsanwälten erfährt die Güterichterverhandlung überwiegend positive Resonanz. Die Mitwirkungsbereitschaft der Anwaltschaft ist sehr wichtig, weil über den bis dahin prozessführenden Richter und über die Rechtsanwälte der Weg für die Parteien zur Güterichterverhandlung führt.