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Medieninformation 

Online-Befragung:

Thüringer Finanzämter bestechen durch Freundlichkeit und Service

Die Thüringer Bediensteten der Finanzämter sind gut erreichbar, zuvorkommend und gewähren Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen ohne größere Einschränkungen rechtliches Gehör. Das ist das positive Ergebnis einer bundesweiten Onlinebefragung, in der Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine die Arbeit der Finanzämter bewerten sollten. Die Thüringer Finanzbeamtinnen und -beamten haben besonders bei den Fragen nach Erreichbarkeit und Freundlichkeit gut abgeschnitten.

„Die Ergebnisse zeigen, dass wir vor allem in punkto Service und Dienstleistung gut aufgestellt sind. Die Einrichtung der Servicestellen trägt Früchte und damit zu einem guten Image der Finanzverwaltung im Freistaat bei“, so Finanzministerin Marion Walsmann.

In nahezu allen Fragebereichen erhielten die Thüringer Finanzämter die Bewertung „gut“ und erreichten damit bundesdurchschnittliche oder sogar noch bessere Ergebnisse. Reserven sahen die Befragten noch bei der Bearbeitungsdauer von Einsprüchen sowie der einheitlichen Rechtsanwendung.

„Das Steuerrecht ist komplex und schwierig und ändert sich ständig. So dass man grundsätzlich sagen kann, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine richtig gute Arbeit leisten, trotz dieser schwierigen Materie“, sagt Ministerin Walsmann und weiter: „Gerade die Flut an Einsprüchen ist parallel zu den normalen Bearbeitungen oft schwer zu bewältigen. Die grundsätzliche Lösung, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, kann nur darin liegen, das Steuerrecht konsequent zu vereinfachen“, so Walsmann. Dennoch sei das Ergebnis auch Ansporn, die Abläufe und Prozesse innerhalb der Verwaltung zu verbessern.

An der Befragung, die vom 15. September bis 31. Dezember 2009 stattfand, nahmen landesweit 433 Steuerberater und 547 Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine teil. Insgesamt wurden 980 Fragebögen ausgefüllt. Der aus 11 Fragen bestehende Fragenkatalog thematisierte vor allem die Zusammenarbeit mit den örtlichen Finanzämtern. Die Bewertung erfolgte im Schulnotensystem in der Bewertungsskala 1 bis 6.