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Medieninformation 09/2010

Justizminister Dr. Poppenhäger vertritt Thüringer Interessen in Brüssel.
Die EU und der Ausschuss der Regionen – eine Chance für aktive politische Gestaltung

Mitwirkung des Thüringer Justizministers im Ausschuss der Regionen (AdR)

(Erfurt / Brüssel 09./10.02.2010): Der Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger nimmt - als neues Mitglied im Ausschuss der Regionen - heute und morgen in Brüssel an der ersten Plenarsitzung dieses EU-Gremiums teil. Dr. Poppenhäger hat sich für die kommenden Jahre ambitionierte Ziele gesetzt:

„Ich sehe meine Arbeit im Brüsseler Ausschuss der Regionen als Chance an, um Thüringer Interessen auf EU-Ebene bestmöglich zu vertreten und die europäische Rechts- und Justizpolitik aus deutscher und Thüringer Sicht intensiv mit zu gestalten.“

Von besonderem Interesse für Thüringen werden auch die Fachkommissionen sein, die sich am Donnerstag neu konstituieren. So wird sich beispielsweise der Ausschuss für die Justiz und Rechtspolitik (CIVEX) mit der Umsetzung der jüngst in Kraft getretenen Grundrechtecharta beschäftigen, an der Thüringen maßgeblich mitgearbeitet hat. Die Garantie der Bürgerrechte, spezieller Rechte für Kinder oder auch ältere Mitbürger, Datenschutz und viele andere für jeden Einzelnen von uns wichtige Rechte sind in diesem Ausschuss auf ihre Praxistauglichkeit hin zu behandeln. Mittlerweile geht mehr als die Hälfte des deutschen Rechts auf europäische Vorgaben zurück.

Der Ausschuss der Regionen hat über sein Initiativrecht hinaus zuletzt mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon eine weitere Aufwertung erfahren. Denn seitdem obliegt ihm das Recht, vor dem Europäischen Gerichtshof neue EU-Vorschriften anzufechten, wenn diese regionale oder lokale Interessen beeinträchtigen.

Thüringen hat neben Justizminister Dr. Poppenhäger den Landtagsabgeordneten Gustav Bergemann als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss entsandt. Weitere Informationen über die deutsche Delegation im AdR 2010-2015 finden Sie auf der AdR-Website.

Hintergrund
Gerade der Ausschuss der Regionen (AdR) wahrt die Interessen aller Bundesländer, Regionen, Städte und Gemeinden in Brüssel. Er setzt sich aus gewählten Politikern/-innen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in ganz Europa zusammen. 344 Mitglieder aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten, darunter 24 deutsche Politiker, können über den AdR die spezifischen Anliegen der regionalen und lokalen Ebene direkt in die europäischen Entscheidungsprozesse und die europäische Gesetzgebung einfließen lassen. Dies ist vor allem darum bedeutsam, weil ein Gutteil des Unionsrechts auf regionaler oder lokaler Ebene – in Deutschland insbesondere durch die Bundesländer - umgesetzt wird.

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in für Regionen und Städte relevanten Politikbereichen anzuhören, gerade auch in den sensiblen Bereichen der Bildung und Umweltschutz. Weiter kann der AdR selbst Themen auf die europäische Agenda setzen.

Mit dem Ausschuss der Regionen haben die deutschen Länder - neben der Möglichkeit auch über den Bundesrat maßgeblichen Einfluss auf die europäische Rechtsetzung ausüben zu können - eine weitere Gelegenheit, sich aktiv und mitgestaltend am Aufbau des Europäischen Hauses zu beteiligen.