
Seit Dezember 2008 sind die Schulen verpflichtet, Anhaltspunkten für Vernachlässi¬gung, Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder einer sonstigen ernsthaften Gefährdung des Wohls eines Schülers nachzugehen (§ 55a Thüringer Schulgesetz). Um dieser Verpflichtung wirksam nachkommen zu können, ist besonderes Fachwissen der Lehrer erforderlich.
Nachdem im Zeitraum von September bis Dezember 2009 bereits 15 Mitarbeiterinnen der Schulpsychologischen Dienste der Staatlichen Schulämter geschult wurden, beginnen nun die Veranstaltungen für alle Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer in Thüringen. Sie werden in Kooperation von Schul- und Jugendämtern zu „anderen erfahrenen Fachkräften“ - wie im Gesetz formuliert - fortgebildet. Im Zeitraum vom Februar bis April 2010 werden vom Landesjugendamt insgesamt 16 Veranstaltungen durchgeführt.
Dazu erklärte Familienministerin Heike Taubert: „Ziel dieser Fortbildungen ist es, an jeder Schule kompetente Ansprechpartner zu haben, die ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages an der Schule unterstützen. Zudem wirken sie an der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit, erarbeiten mit dem Team der Schule die nächs¬ten Handlungsschritte, sensibilisieren für den Umgang mit den Eltern und sind Verbin¬dungsperson für die interdisziplinäre Kooperation.“
Die Auftaktveranstaltungen finden am Dienstag, 9. Februar 2010, für den Schulamts¬bereich Erfurt von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Tagungsraum der Cafeteria in der Werner-Seelenbinder-Straße 6 und für den Landkreis Greiz ebenfalls am Dienstag, 9. Februar 2010, von 09:00 Uhr bis 16.30 Uhr im Osterland-Gymnasium in Gera statt.