
Erfurt – Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist die Verordnung zur konkret praktischen Regelung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen in Kraft. Damit regelt die Landesregierung einen weiteren wichtigen Baustein für die Verbesserung von Kindergesundheit und Kinderschutz.
Diese Verordnung verfolgt das Ziel, die Teilnahmerate an dem für das gesunde Aufwachsen eines jeden Kindes so bedeutsamen Früherkennungsprogramm weiter zu erhöhen. Lieberknecht: „Mit diesem Ziel wird zukünftig das Thüringer Vorsorgezentrum für Kinder der Abteilung Medizinaluntersuchung am Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz die Eltern aller in Thüringen lebenden Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr zur Früherkennungsuntersuchung U 3 bis U 9 einladen und, wenn nötig, auch erinnern. Wir wollen mit diesem verbindlichen Einladungs- und Erinnerungswesen alle Eltern überzeugen, ihre Kinder zu den Früherkennungsuntersuchungen vorzustellen und ihnen damit optimale Entwicklungschancen zu bieten.“
Früherkennungsuntersuchungen sind auch ein Baustein bei der weiteren Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch. Aufgrund der Häufigkeit und Regelmäßigkeit dieser Untersuchungen können gegebenenfalls auch Anzeichen dafür erkannt werden. Die Thüringer Jugendämter werden zukünftig durch die Information über Nichtteilnahmen bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Schutzauftrages unterstützt. Denn, eine Nichtteilnahme trotz Einladung und Erinnerung kann in Verbindung mit anderen, dem Jugendamt vorliegenden Informationen ein Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung sein, der ein rasches Handeln für Eltern und Kindern mit besonderem Hilfebedarf erforderlich macht.
Die neuen Thüringer Regelungen aber können, so wie in allen anderen Bundesländern auch, nur greifen, wenn wir Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen. Ministerin Lieberknecht: „Hier müssen alle verantwortlichen Professionen und letztlich auch jeder Bürger wachsam sein und zusammenwirken, um solch schlimme Fälle von Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch, die uns immer wieder erschüttern, zu verhindern.“