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Hochschul-ABC - Glossar mit wichtigen Begriffen

Hochschulbroschur Th 030-kopie
Bachelor, Master, Akkreditierung, Eignungsprüfung - in der Hochschulwelt gibt es viele Begriffe. Was sich dahinter verbirgt, erfahren Sie auf dieser Seite.

 

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A

Abschlüsse
Jedes Hochschulstudium endet mit einem Abschluss. Die Art des Abschlusses richtet sich nach dem jeweiligen Studienfach und der Art des Studiums. Häufig wird die Bezeichung abgekürzt:

Studienfächer Abschluss Abkürzung
Kunstwissenschaften
Sprach- und Kulturwissenschaften
Sportwissenschaften
Sozialwissenschaften
Bachelor of Arts / Master of Arts B.A. / M.A.
Gestalterische und künstlerische Studiengänge Bachelor of Fine Arts / Master of Fine Arts BFA / MFA
Naturwissenschaften
Mathematik, Informatik
Medizin
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
Bachelor of Science / Master of Science B.Sc. / M.Sc.
Wirtschaftswissenschaften Je nach Inhalt des Studiums:
Bachelor / Master of Arts
oder
Bachelor / Master of Science
B.A. / M.A.
oder
B.Sc. / M.Sc.
Ingenieurwissenschaften Bachelor / Master of Engineering
oder
Bachelor / Master of Science
B.Eng. / M.Eng.
oder
B.Sc. / M.Sc.
Rechtswissenschaften Bachelor of Law / Master of Law LL.B. /LL.M.
 Lehramtsstudiengänge Bachelor of Education / Master of Education B.Ed. / M.Ed.

Akkreditierung
Alle Bachelor- und Masterstudiengänge werden von so genannten Akkreditierungsagenturen auf ihre Qualität geprüft und zertifiziert. Bewertet werden dabei die Berufsqualifizierung der Studienprogramme, die Modularisierung, die Leistungspunkte und deren Vereinbarkeit mit der Regelstudienzeit. Die sachliche und personelle Ausstattung der Universität oder Fachhochschule fließt ebenfalls mit in die Überprüfung ein. Erfolgreiche Akkreditierungen werden durch ein Zertifikat ausgewiesen und von der Hochschule öffentlich gemacht. Die Akkreditierung eines Studienganges muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Ziele der Akkreditierung sind: Erhöhung der Qualität in Studium und Lehre, erhöhte Mobilität der Studierenden, international vergleichbare Studienabschlüsse, transparente Studiengänge, bessere Orientierung für Studierende, Arbeitgeber und Hochschulen im Rahmen des Bologna-Prozesses.

Akkreditierungsrat
Ein Akkreditierungsrat besteht aus Vertretern der Hochschulen, der Politik und der Wirtschaft. Er legt die Kriterien und Verfahrensweisen zur Akkreditierung einheitlich fest. Umgesetzt werden diese dann von Akkreditierungsagenturen, die von den Hochschulen mit der Güteprüfung der Studienprogramme beauftragt werden.

Allgemeine Hochschulreife
Die Allgemeine Hochschulreife wird auch Abitur genannt. Sie ist der höchste allgemeinbildende Schulabschluss in Deutschland und berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule, egal ob Universität oder Fachhochschule.
 

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B

Bachelor
Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss und wird für grundständige Studiengänge vergeben.
Ausführliche Informationen zum Bachelorabschluss
Auflistung möglicher Abschlussbezeichnungen

Bachelor of Arts (B.A.)
Der Bachelor of Arts bezeichnet den Abschluss eines ersten Hochschulstudiums. Er wird in der Regel in den Kunst-, Sprach- und Kultur-, Sport- und Sozialwissenschaften verliehen.

Bachelor of Education (B.Ed.)
Der Bachelor of Education bezeichnet den Abschluss eines ersten Hochschulstudiums. Er wird in der Regel für Lehramtsstudiengänge vergeben.

Bachelor of Engineering (B.Eng.)
Der Bachelor of Engineering bezeichnet den Abschluss eines ersten Hochschulstudiums. Er wird in der Regel in den Ingenieurwissenschaften vergeben.

Bachelor of Fine Arts (BFA)
Der Bachelor of Fine Arts bezeichnet den Abschluss eines ersten Hochschulstudiums. Er wird in der Regel an Kunsthochschulen für künstlerische und gestalterische Studiengänge vergeben.

Bachelor of Science (B.Sc.)
Der Bachelor of Science bezeichnet den Abschluss eines ersten Hochschulstudiums. Er wird in der Regel in natur- und ingenieurwissenschaftlichen sowie in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen vergeben.

BAföG
BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Umgangssprachlich wird das Kürzel auch für die Ausbildungsförderung selbst verwendet. Über das BAföG werden Studierende unterstützt, deren Eltern ihr Studium nicht voll finanzieren können.
Mehr Informationen zum BAföG

Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess ist ein Synonym für die Studienreform und die Umstellung der Studienabschlüsse auf Bachelor und Master.
Ausführliche Informationen zum Bologna-Prozess

 

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C

Campus
Als Campus wird das Gelände der Hochschule bezeichnet. Bei Campus-Hochschulen wie der Fachhochschule Erfurt sind alle Hochschulgebäude in einem Gebiet. Es gibt jedoch auch Hochschulen, deren Gebäude sich an verschiedenen Orten befinden; z.B. an der Bauhaus-Universität Weimar.

Credits / Credit Points

siehe ECTS-Leistungspunkte

c.t.
Die Abkürzung c.t. steht für cum tempore (lat. mit Zeit). Veranstaltungen mit diesem Zusatz beginnen 15 Minuten nach der angegebenen Zeit (das so genannte "akademische Viertel"). Eine Vorlesung, die für 10:00 c.t. angekündigt ist, beginnt also erst 10:15 Uhr.

Curriculum
Synonym für den Ablaufplan eines Studiums.
 

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D

Diplom
Vor der Studienreform war das Diplom der häufigste akademische Grad in Deutschland, der vor allem für ingenieur- und naturwissenschaftliche sowie für wirtschaftswissenschaftliche und einige andere Studiengänge verliehen wurde. Heute wird es nur noch in einigen wenigen Studiengängen vergeben. Das Diplomstudium gliedert sich in zwei Phasen: Das zumeist viersemestrige Grundstudium, das mit dem Vordiplom abgeschlossen wird, und das vier- bis sechssemestrige Hauptstudium, das mit einer Diplomarbeit und mündlichen Prüfungen endet. Daraus ergibt sich eine Regelstudienzeit von acht bis zehn Semestern. Das Diplom berechtigt zur Promotion.

Diplom (FH)
Nicht nur Universitäten können das Diplom verleihen, sondern auch Fachhochschulen. Es wird jedoch seit 1987 zwingend mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet und berechtigt nur unter besonderen Voraussetzungen zur Promotion. Neben dem hohen Anwendungsbezug unterscheidet sich das Diplom der Fachhochschulen von dem anderer Hochschulen auch durch die maximale Regelstudienzeit von acht Semestern.

Diploma Supplement
Ein Diploma Supplement ist ein deutsch- oder englischsprachiger Zusatz zum Bachelor- und Masterabschlusszeugnis. Es liefert eine Beschreibung über Art und Niveau des durchgeführten Studiums und gibt Auskunft über Inhalte und erzielte Ergebnisse. Das Diploma Supplement soll die Vergleichbarkeit der erworbenen Qualifikation unterstützen und nicht zuletzt auch ein helfendes Instrument für die Personalabteilungen bei Bewerbungen darstellen.
Insgesamt umfasst das Dokument acht Hauptpunkte. Nach den Angaben zum Inhaber der Qualifikation folgen Angaben über die Qualifikation selbst. Dazu gehören der erworbene Titel, die Institution, an der der Titel erworben wurde, sowie die Haupt- und Nebenfächer und die Unterrichtssprache. Im dritten Hauptpunkt sind die Angaben zum Niveau der Qualifikation enthalten. Dies umfasst unter anderem die Regelstudienzeit und die Zulassungsvoraussetzungen des Studiums.
Inhalt und erzielte Ergebnisse des Studiums werden im vierten Teil festgehalten. Im folgenden fünften Punkt werden der Zugang zu weiterführenden Studien und der berufliche Status beschrieben. Für ergänzende und weiterführende Angaben kann der Punkt sechs genutzt werden. Teil sieben stellt schließlich die Zertifizierung dar. Abschließend müssen Angaben zum nationalen Hochschulsystem hinterlegt sein.

Dissertation
Schriftliche wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung der Promotion.

Duales Studium
In einem dualen Studiengang wird eine Berufsausbildung mit einem Studium kombiniert. Ein Teil des Studiums wird in Kooperation mit Unternehmen aus der Wirtschaft abgedeckt, der andere findet an der Hochschule statt. In Thüringen bieten die Fachhochschule Schmalkalden, die Fachhochschule Erfurt und die Technische Universität Ilmenau duale Programme in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) an.
 

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E

ECTS-Leistungspunkte
Durch das Bewertungssystem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) wird der quantitative Arbeitsaufwand für einzelne Module gemessen und dementsprechend mit Leistungspunkten versehen. Dabei wird der gesamte Arbeitsaufwand vom Besuch der Lehrveranstaltung über Nachbereitung, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung bis hin zur Prüfung berücksichtigt. Je aufwändiger ein Modul ist, desto mehr Leistungspunkte werden dafür vergeben.
Für den Abschluss eines Bachelorstudiums werden 180 bzw. 210 Leistungspunkte benötigt. Wer anschließend noch ein Masterstudium absolvieren möchte, muss zusätzlich noch einmal 60 bis 120 Leistungspunkte erbringen. Dabei entspricht ein Leistungspunkt in etwa 30 Stunden im Präsenz- und Selbststudium. Pro Semester müssen Bachelor- und Masterstudierende Module im Umfang von 30 Leistungspunkten belegen. Die Leistungspunkte werden erst im Anschluss an bestandene Prüfungsleistungen vergeben.

Eignungsfeststellungsverfahren
In Studiengängen mit besonderen fachspezifischen Anforderungen, beispielsweise Architektur, können Hochschulen die Eignung ihrer Bewerber in einem so genannten Eignungsfeststellungsverfahren ermitteln. Darin einbezogen werden

  • das Abitur
  • die Abitur-Leistungen in studiengangsbezogenen Fächern
  • eine studiengangsspezifische Berufsausbildung oder Tätigkeit
  • ein Motivationsschreiben
  • zusätzliche Qualifikationen, die die Eignung für das Studienfach unterstützen
  • das Ergebnis eines Auswahlgesprächs, in dem die Eignung und Motivation des Studienbewerbers festgestellt werden.

Die Einzelheiten des Eignungsfeststellungsverfahrens legt die Hochschule in einer entsprechenden Satzung (Eignungsfeststellungsverfahrensordnung) fest, die durch das Ministerium genehmigt wird. In dieser Satzung werden die Anforderungen und Fristen des Eignungsfeststellungsverfahrens bestimmt sowie die Kombination und Gewichtung der einzelnen oben genannten Merkmale.
Das Eignungsfeststellungsverfahren wird vom Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG), §62 geregelt.

Eignungsprüfung
Wenn Sie ein künstlerisches, gestalterisches oder ein Sportstudium aufnehmen möchten, müssen Sie eine Eignungsprüfung bestehen. Ziel dieser ist es, Ihre Eignung für das Studium zu testen. Die Eignungsprüfung wird gesetzlich vom Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG), § 61 geregelt.
Die Einzelheiten zur Eignungsprüfung legt jede Hochschule individuell in der Eignungsprüfungsordnung fest. Diese umfasst Regelungen zur Zulassung, dem Prüfungsumfang, den Bewertungskriterien, der Leistungsbewertung sowie dem Prüfungsverfahren und -gremium.

Eingangsprüfung
Bei der Eingangsprüfung wird lediglich überprüft, ob die eingereichten Bewerbungsunterlagen vollständig sind.

Einschreibung

Synonym für Immatrikulation

Evaluation (Evaluierung)
Evaluation ist allgemein die Beschreibung, Bewertung und Analyse von Lehre und Forschung an der Hochschule. Im Rahmen der Evaluation soll bei den Studierenden die Zufriedenheit mit der Hochschule und dem dortigen Lehrbetrieb erfasst werden, um so einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu gestalten. Daneben dient die Evaluation jedoch auch als Instrument der Rechenschaftslegung.

Exkursion
Eine Exkursion ist eine die Lehre ergänzende Veranstaltung, die außerhalb der Hochschule stattfindet. Dazu zählen beispielsweise Ausstellungs- und Museumsbesuche oder Besichtigungen von Unternehmen, Industrieanlagen und Naturgebieten.
 

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F

Fachbereich
siehe Fakultät

Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Fächer an Hochschulen. Das Zeugnis schließt die Fachhochschulreife mit ein. Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) schließt die fachgebundene nur eine Fremdsprache ein.
Die fachgebundene Hochschulreife kann an beruflichen Gymnasien, Berufsoberschulen oder Fachakademien erworben werden.

Fachhochschule
Ausführliche Informationen zur Fachhochschule

Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife ist ein höherer Schulabschluss, der zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Mit diesem Abschluss können Sie jedoch kein Studium an einer Universität aufnehmen. Die Fachhochschulreife kann an Fachoberschulen erworben werden.

Fachschaft
Die Fachschaft umfasst alle Studierenden eines Fachbereichs bzw. einer Fakultät. Der Begriff wird häufig synonym verwendet für den Fachschaftsrat, die Studierendenvertretung.

Fachsemester
Fachsemester ist die Anzahl der Semester, die ein/e Studierende/r in ein und demselben Studiengang eingeschrieben ist. Die Anzahl der Fachsemester kann sich von den Hochschulsemestern unterscheiden, beispielsweise durch Urlaubssemester oder Studiengangswechsel.

Fakultät
Als Fakultäten sind Lehr- und Verwaltungseinheiten einer Hochschule, an denen verwandte Wissenschaften zusammengefasst werden. Zur Fakultät gehören Lehrende, Studierende sowie nicht-wissenschaftliches Personal. Die Leitung einer Fakultät obliegt dem Dekan.
An manchen Hochschulen werden die Fakultäten als Fachbereiche bezeichnet. Sie weisen in der Regel ein engeres Fächerspektrum auf.

Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das oberste Gremium einer Fakultät. Er berät über den Haushalt der Fakultät und trifft grundlegende Entscheidungen in Lehre und Forschung an der Fakultät. Außerdem wählt er den Dekan. An Hochschulen mit Fachbereichen statt Fakultäten heißt es Fachbereichsrat.

FH
FH ist die Abkürzung für Fachhochschule.
Ausführliche Informationen zur Fachhochschule
 

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G

Grundständiges Studium
Ein grundständiges Studium kann mit dem Erwerb der Hochschulreife aufgenommen werden. Es führt zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Eine Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium werden nicht vorausgesetzt. In der Regel schließen grundständige Studiengänge mit dem Bachelor oder dem Staatsexamen ab.
 

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H

Hochschulzugangsberechtigung
Die Hochschulzugangsberechtigung erwerben Sie in der Regel mit einem höheren Schulabschluss. Dies kann das Abitur, die fachgebundene oder die Fachhochschulreife sein. Darüber hinaus sind Sie auch zum Studium berechtigt, wenn Sie eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder einen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker oder staatlich geprüfter Betriebswirt haben. Bewerber, die nach der fachgebundenen Hochschulreife erfolgreich ein Studium an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule abgeschlossen haben, besitzen eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Qualifikation.

In künstlerisch-gestalterischen Studiengängen kann auch besonderes Talent zur Aufnahme des Studiums berechtigen, auch wenn Sie über keinen der genannten Abschlüsse verfügen.

Um ein postgraduales Studum, einen konsekutiven Masterstudiengang oder ein Weiterbildungsstudium aufzunehmen, benötigen Sie einen ersten Hochschulabschluss oder einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie.

Ausführliche Informationen hierzu stehen im Thüringer Hochschulgesetz, Teil 4, Abschnitt 1, §§60-63.
 

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I

Immatrikulation
Als Immatrikulation wird die Einschreibung in das Verzeichnis der Studierenden für einen bestimmten Studiengang bezeichnet. In einigen Studiengängen können Sie dies direkt mit der Bewerbung tun. In zulassungsbeschränkten Studiengängen benötigen Sie dafür einen positiven Zulassungsbescheid. Um ein Studium aufzunehmen, müssen sie sich fristgerecht immatrikulieren und den Antrag in der Regel persönlich im Studierendensekretariat der Hochschule abgeben.

Interdisziplinäres Studium

Interdisziplinarität steht für ein fächerübergreifendes Studium, das Inhalte und Arbeitstechniken verschiedener Wissenschaftsdisziplinen vereint.
 

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K

Konsekutive Studiengänge
Konsekutive Studiengänge bestehen aus aufeinander aufbauenden Abschlüssen. In der Regel sind es ein Bachelor und ein Master, die inhaltlich eng aufeinander abgestimmt sind und fachlich zusammengehören. In Deutschland kann für einen konsekutiven Master auch Studienförderung wie BAföG in Anspruch genommen werden.
 

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L

Leistungspunkte
siehe ECTS-Punkte
 

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M

Mensa
Die Mensa ist eine vom Studentenwerk Thüringen betriebene Kantine, in der Studierende und Mitarbeiter einer Hochschule günstig essen können.

Modul
Module sind thematisch und/oder zeitlich in sich geschlossene Studieneinheiten. Die Module werden meist im Semesterrhythmus angeboten und sind in der Regel voneinander unabhängig. Diese Unabhängigkeit erlaubt in besonderer Weise ein fächerübergreifendes Studium.
Module bestehen nicht nur aus den zu besuchenden Lehrveranstaltungen, sondern beinhalten auch die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen, Praktika, Prüfungsvorbereitungen, Prüfungen etc. Module können aus verschiedenen Varianten von Lehr- und Lernformen zusammengesetzt sein: Vorlesungen, Seminare, Übungen, Projektarbeiten, Praktika.
Man unterscheidet zwischen

  • Pflichtmodulen, die alle Studierenden belegen müssen,
  • Wahlpflichtmodulen, die aus bestimmten thematischen Bereichen gewählt werden müssen, und
  • Wahlmodulen, die völlig frei wählbar sind.

Module werden mit studienbegleitenden Prüfungen abgeschlossen. Die Bachelor- oder Masterprüfung ist die Summe aller Modulprüfungen einschließlich der Bachelor- oder Masterarbeit und ihrer Verteidigung.
 

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N

Numerus clausus (NC)
In einigen Studiengängen gibt es mehr Bewerber als Studienplätze, sodass die Hochschulen den Zugang beschränken müssen. Ein Mittel dazu ist der Numerus clausus. Er kann bundesweit für ein Fach gelten, aber auch ladesweit oder für eine bestimmte Hochschule (lokaler NC).
 

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P

Promotion
Die Promotion ist die dritte Stufe des Hochschulsystems. Sie dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit in einem bestimmten Fachgebiet. Sie beruht auf dem Verfassen einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und der Verteidigung (Disputation).

Propädeutikum

Das Propädeutikum umfasst Lehrveranstaltungen, die vor dem ersten Semester eines Studienganges belegt werden müssen. Hier werden Vorkenntnisse vermittelt, die nicht zwingend Bestandteil der schulischen Ausbildung waren, aber für das gewählte Studium von Beginn an nötig sind.
 

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R

Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit ist die vorgesehene Zeit, in der ein Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann und soll.
 

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S

Schein
Ein Schein ist ein Leistungsnachweis für das erfolgreiche Belegen einer Lehrveranstaltung. Er wird meist nach Erbringen einer Prüfungsleistung erbracht. Vor dem Studienabschluss müssen die im Laufe des Studiums zu erbringenden Scheine beim Prüfungsamt vorgelegt werden.

Semester
Ein Semester ist ein Studienhalbjahr. In Thüringen gibt es ein Winter- und ein Sommersemester (WS bzw. SS). Das Wintersemester beginnt im Oktober und endet im März, das Sommersemester dauert von April bis September. Ein Semester umfasst die Vorlesungszeit und die vorlesungsfreie Zeit (landläufig "Semesterferien").

Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist eine Gebühr, die jeder Studierende vor Semesterbeginn zahlen muss. Sie wird jedes Semester fällig. Der Semesterbeitrag setzt sich aus Beiträgen für das Studentenwerk, die Studierendenvertretung und das Semesterticket zusammen. Die Höhe des Beitrags und der Anteile richten sich nach der jeweiligen Hochschule.

Semesterferien
Umgangssprachlicher Ausdruck für die vorlesungsfreie Zeit. In den Semesterferien finden in der Regel keine Lehrveranstaltungen statt. Oft finden jedoch Prüfungen in dieser Zeit statt. Die Semesterferien können Sie auch gut für Praktika oder zum Selbststudium nutzen.

Semesterticket
Das Semesterticket ist eine vergünstigte Fahrkarte für Bus, Bahn und Starßenbahn. Die Reichweite des Semestertickets und die Verkehrsmittel sind von Hochschule zu Hochschule verschieden. Die Gebühren sind im Semesterbeitrag enthalten.

Staatsexamen
Das Staatsexamen ist kein akademischer Grad, sondern beschreibt die entsprechende Abschlussprüfung an einer Hochschule.
Ausführliche Informationen zum Staatsexamen

Studentenwerk
Das Studentenwerk Thüringen bietet verschiedene Services für Studierende an.
Ausführliche Informationen auf der Website des Studentenwerks Thüringen
 

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T

Technische Universität
Technische Universitäten sind gleichgestellt mit allgemeinen Universitäten. Sie sind in der Regel auf naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche und technische Studiengänge spezialisiert. Die einzige Technische Universität in Thüringen befindet sich in Ilmenau.

Thüringer Hochschulgesetz
Schauen Sie sich hier das Thüringer Hochschulgesetz im Detail an.

Transcript of Records
Der Transcript of Records ist wie das Diploma Supplement ein Zusatz zum Abschlusszeugnis. Die Studienleistungen werden hier detailliert und in allgemein verständlicher Form aufgeführt. Eine Übersicht zeigt auf, wo die ECTS-Leistungspunkte vom Absolventen erworben wurden. Der Transcript of Records gewinnt vor allem bei Auslandsaufenthalten und Studienortwechseln als semesterweise Datenabschrift an Bedeutung.

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U

Universität
Ausführliche Informationen zu Universitäten
 

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V

Verwaltungskostenbeitrag
In Thüringen wird seit dem WS 2007/08 ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro erhoben, den Studierende jedes Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag entrichten müssen. Der Beitrag wird für Verwaltungsleistungen der Hochschulen erhoben, die außerhalb der fachlichen Betreuung erbracht werden. Dazu zählen "insbesondere Leistungen in Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation, Hochschulzulassung, Leistungen der allgemeinen Studienberatung, Leistungen der Auslandsämter sowie Leistungen bei der Vermittlung von Praktika und der Förderung des Übergangs in das Berufsleben." (ThürHGEG, §4)

Vollzeit-Präsenz-Studium
Bei einem Präsenzstudium, auch Direktstudium genannt, findet im Gegensatz zum Fernstudium das wissenschaftliche Lernen und Forschen des Studiums in Lehrveranstaltungen auf dem Campus der Universität vor Ort statt. Vollzeitstudium bedeutet, das die Universität bei der Planung von Veranstaltungen für Vollzeitstudenten davon ausgeht, dass Sie in ihrer Tages/Wochenplanung zeitlich flexibel sind.

Vorlesungsverzeichnis
Das Vorlesungsverzeichnis ist eine Übersicht über alle angebotenen Lehrveranstaltungen einer Hochschule in einem Semester. Sie erhalten es gedruckt in der Buchhandlung oder online auf der Website der Hochschule. Im kommentierten Vorlesungsverzeichnis werden die Veranstaltungen nicht nur aufgelistet, sondern mit ihren Inhalten und Aufgaben vorgestellt.

Vorpraktikum
Ein Vorpraktikum ist ein Praktikum, das Sie vor der Aufnahme des Studiums ableisten müssen. Je nach Studiengang kann es zwischen vier und zwölf Wochen dauern. Eine Berufsausbildung in ihrem Studienfach oder eine andere einschlägige Vorbildung kann als Praktikum anerkannt werden. An einigen Hochschulen kann das Vorpraktikum auch (teilweise) während des Studiums erbracht werden.
 

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W

Weiterbildender Master
Für weiterbildende Masterstudiengänge ist das zentrale Zulassungskriterium neben dem ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss, dass Sie bereits mindestens ein Jahr eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben, die dann entsprechend nachgewiesen werden muss.

Workload
Mit der Studienreform wird der Aufwand einer Lehrveranstaltung nicht mehr nach der Vorbereitungszeit des Dozenten in Semesterwochenstunden berechnet, sondern nach dem Workload der Studierenden. Dieser bezeichnet den Arbeitsaufwand eines/r Studierenden, um ein Fach/Modul erfolgreich zu bestehen. Der Workload umfasst neben der Anwesenheit in der Lehrveranstaltung auch die Zeit der Vor- und Nachbereitung, das Selbststudium und die Prüfungszeit. Für ein Vollzeitstudium wird eine Höchstgrenze von 1.800 Arbeitsstunden im Jahr angenommen. Das entspricht einer 40-Stunden-Woche bei sieben Wochen Urlaub im Jahr.
 

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Z

Zulassungsbescheid
Mit dem Zulassungsbescheid bescheinigt Ihnen die Hochschule Ihre Eignung für einen Studiengang. Er ermöglicht Ihnen die Aufnahme eines Studiums und berechtigt zur Immatrikulation.