Freistaat Thüringen

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Staatsexamen

Examen Talar

Das Staatsexamen eröffnet den Zugang zu bestimmten vom Staat regulierten Berufen (z.B. Ärzte) oder in den Staatsdienst selbst (z.B. Lehrer, Juristen). Es ermöglicht auch den Zugang zur Promotion. Das Staatsexamen ist kein akademischer Grad, sondern beschreibt die entsprechende Abschlussprüfung an einer Hochschule.

Staatsexamina werden nach staatlichen Ordnungen von staatlichen Prüfungsämtern abgenommen. Die Prüfungsordnungen für Mediziner, Zahnmediziner und Pharmazeuten (Approbationsordnungen) gelten bundesweit, die für Rechtswissenschaften jeweils im entsprechenden Land (Justizhoheit der Länder). Bei Juristen sind die Staatsprüfungen zugleich Laufbahnprüfungen für den Staatsdienst (Justiz, Verwaltung) sowie Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt, wobei nach der ersten Prüfung (universitäre und staatliche Prüfung) ein zweijähriger Vorbereitungsdienst und eine zweite Staatsprüfung abgelegt werden muss.

Bisher schlossen auch zukünftige Lehrer ihr Studium mit dem Staatsexamen ab. Die meisten Hochschulen haben die Lehramtsausbildung auf Bachelor und Master umgestellt. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena schließt das Lehramtsstudium nach dem Jenaer Modell jedoch weiterhin mit dem Staatsexamen ab. Bereits vor dem Studium (bzw. spätestens bis zum vierten Semester) bereiten sich die zukünftigen Lehramtsstudierenden in einem Eingangspraktikum von zwei Monaten (320 Stunden) auf ihren späteren Beruf vor. Die erste Phase der Lehrerbildung liegt in der Verantwortung der Universität und wird mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen. Hier sollen wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden in den Fachwissenschaften und theoretische und praxisbezogene Kompetenzen in den Berufswissenschaften (also in den Fachdidaktiken und der Erziehungswissenschaft) erlangt werden. Danach folgt die zweite Phase der Ausbildung in Studienseminaren. Hier liegt der Schwerpunkt in der praktischen Arbeit in Schulen, die durch theoretische Reflexionen in Fach- und Hauptseminaren begleitet und mit der zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird. Die dritte Phase der Lehrerbildung beginnt mit dem Berufseintritt. Nun sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, ihre Kenntnisse in Fort- und Weiterbildungen berufsbegleitend zu aktualisieren und zu erweitern.