Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann am Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

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Wirtschaft

„Kann Politik die Chancengleichheit in der Privatwirtschaft fördern?“


Politik kann Chancengleichheit in der Privatwirtschaft nicht nur fördern,
Politik kann Chancengleichheit in der Privatwirtschaft fordern.

Es ist nicht richtig, eine scharfe Trennlinie zwischen Politik auf der einen Seite und der Privatwirtschaft auf der anderen Seite zu ziehen.
Hinter beiden Bereichen stehen Handelnde, die Verantwortung für die Gesellschaft tragen.

Das Wort Chancengleichheit spricht für sich. Jeder sollte die gleiche Chance erhalten seine Lebensplanung frei gestalten zu dürfen.
Das bedeutet aber auch, dass alle gleichermaßen dazu verpflichtet sind sich für Chancengleichheit einzusetzen.
Also nicht nur die Politik ist in die Verantwortung zu nehmen, auch die Privatwirtschaft bzw. im Grunde jeder und jede Einzelne müssen sich der Umsetzung von Chancengleichheit verpflichtet fühlen.

Noch bis Juli 2001 verfolgte die damalige Bundesministerin Frau Dr. Bergmann das Ziel, Unternehmerinnen und Unternehmern per Gesetz Chancengleichheit zu verordnen.
Die "Frauenförderung" sollte mit der öffentlichen Auftragsvergabe gekoppelt werden.

Die zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft am 2. Juli 2001 geschlossene Externer Link Vereinbarung soll die Chancengleichheit von Frauen und Männern fördern.
Mit dieser Vereinbarung haben sich beide , ob Politik oder Privatwirtschaft, selbst zur Chancengleichheit verpflichtet.

Auf Landesebene sind wir dieser Verpflichtung bereits nachgekommen. In Thüringen wurden und werden schwerpunktmäßig folgende Projekte bzw. Initiativen durchgeführt:
Chancengleichheit in der betrieblichen Berufsausbildung,
Berufsorientierungsseminare für Regelschüler,
Betriebspraktika für Regelschüler und Gymnasiasten,
Arbeitskreis Schule und Wirtschaft,
Chancengleichheit bei der Personalentwicklung (hier: Modellversuch berufspraktische Qualifizierung von Frauen in den und für Führungspositionen).

Weiterhin wird in Thüringen auch in diesem Jahr unter dem Aspekt der Chancengleichheit der Berufsorientierungskalender „job 2004/2005“ herausgeben. Dieser wendet sich an Schülerinnen und Schüler gleichermaßen und aoll bei der Berufswahlvorbereitung helfen.
In dem Kalender informieren wieder Unternehmen über ihre Berufsausbildungsangebote.

Zur Vereinbarkeit von Interner Link Familie und Beruf gibt es in Thüringen vielfältige Angebote.

Vorbildlich ist das thüringische Gesamtkonzept zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf:

  • bedarfsorientierte Angebot für Kinder unter zwei Jahren und sechs Monaten in Kinderkrippen und gemeinschaftlichen Einrichtungen,
  • Tagespflege als individuelle Betreuung durch eine Tagesmutter,

  • Landeserziehungsgeld im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld, bis das Kind zwei Jahre und sechs Monate alt ist,
  • Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bereits ab zwei Jahren und sechs Monaten bis zum Schuleintritt
  • Rechtsanspruch auf Hortbetreuung bis zum Abschluss der Grundschule, im Hort an der Schule oder im Kinderhort,

  • Ganztagsangebote an weiterführenden Schulen im Rahmen der Schuljugendarbeit.