
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Landesfrauenrat Thüringen e.V.
Die Frauenbeauftragten der obersten Landesbehörden bilden den interministeriellen Ausschuss für Frauenfragen. Unter Vorsitz der Beauftragten der Thüringer Landesregierung für die Gleichstellung von Frau und Mann tagt dieser Ausschuss regelmäßig ca. zweimonatlich.
In den Sitzungen werden aktuelle, vorrangig frauenpolitische Themengebiete behandelt. Ebenso erfolgen bei Bedarf beispielsweise Koordinationen entsprechend § 16 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1 bis 10 ThürGleichG für den Bereich der obersten Landesbehörden des Freistaats Thüringen.
Den IMA - Mitgliedern werden spezielle Fortbildungsthemen angeboten, wobei deren Interessen Berücksichtigung finden.
Sie sind auch bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming in den einzelenen Ressorts Partnerinnen der Hausleitungen.
Die nach § 33 Abs. 1 Satz 2 und § 111 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung zu bestellenden Gleichstellungsbeauftragten sind in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern und Landkreisen hauptberuflich tätig und der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet.
Die Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden und Landkreisen haben darauf hinzuwirken, Benachteiligungen von Frauen abzubauen und das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören alle frauenbezogenen Angelegenheiten. Frauenbezogen sind solche Angelegenheiten, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als die von Männern. Sie fördern die berufliche Entwicklung und Chancengleichheit von Frauen und unterstützen Initiativen gegen Frauenarbeitslosigkeit. Die Gleichstellungsbeauf-tragten erfüllen Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und -verwaltung berühren können.
Näheres regelt das
Thüringer Gleichstellungsgesetz.
Der Landesfrauenrat Thüringen e.V. gründete sich 1993 als Dachverband der Thüringer Frauenverbände. Inzwischen zählt er 26 Mitgliedsverbände.
Der Landesfrauenrat versteht sich als unabhängige, überkonfessionelle und überparteiliche Interessenvertretung der Thüringerinnen. Er hat sich das Ziel gesetzt, die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung und Chancengleichheit durchzusetzen und die Situation der Frauen im politischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Der Landesfrauenrat wird aus Landesmitteln unterstützt.