Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann am Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Inhalt

Gewaltschutzgesetz

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit
Köperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und ist auch strafbar, wenn sie in der Familie oder Partnerschaft begangen wird. Mit dem Gewaltschutzgesetz, das seit 01.01.2002 in Kraft ist, werden die zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt deutlich verbessert und Täter stäker zur Verantwortung gezogen.



Den Flyer "Besserer Schutz für Opfer häuslicher Gewalt" können Sie unter der Rubrik Publikationen direkt über Internet bestellen.