
Frauen können in Thüringen in 35 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und 10 Außenstellen Rat und Unterstützung bekommen.
Die Beratungsaufgaben werden auf der Grundlage der §§ 2 und 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 21.8.1995 wahrgenommen. Ein ausreichendes Angebot an wohnortnahen Beratungsstellen mit Trägervielfalt ist in Thüringen gewährleistet.