Inhalt
Familie und Beruf
Kinderbetreuung
In Thüringen wurde seit 1991 ein Gesamtkonzept umgesetzt, das sowohl die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch Betreuungsangebote im Interesse der guten Entwicklung von Kindern ermöglicht.
Dazu gehören:
- bedarfsorientiertes Angebot für Kinder unter zwei Jahren und sechs Monaten in Kinderkrippen und gemeinschaftlichen Einrichtungen,
- Tagespflege als individuelle Betreuung durch eine Tagesmutter,
- Landeserziehungsgeld im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld, bis das Kind zwei Jahre und sechs Monate als ist,
- Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab zwei Jahren und sechs Monaten bis zum Schuleintritt,
- Rechtsanspruch auf Hortbetreuung bis zum Abschluß der Grundschule im Hort eines freien Trägers,
- Ganztagsangebote an weiterführenden Schulen im Rahmen der Schuljugendarbeit.