
Nach der Wiedervereinigung war die strukturbedingte Arbeitslosigkeit in den jungen Ländern der Bundesrepublik für Frauen und Männer gleichermaßen hoch.
Dabei ist zu bedenken, dass in diesen Ländern bei den Frauen eine fast 100prozentige Erwerbsbeteiligung bestand. Der Wunsch der Frauen, beruftätig zu sein bzw. eine berufliche Karriere aufzubauen ist unverändert hoch. Deshalb gilt es die Realisierung beruflicheer Ziele weiterhin mit arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Ansätzen zu unterstützen.
Darüber hinaus ist der steigende Fachkräftemangel Anlass genug, auch künftig die Erwerbstätigkeit von Frauen als Normalität anzuerkennen. Dabei kann es jedoch nicht allein um eine Berufstätigkeit als solche gehen, sondern vielmehr gilt es, Berufsfelder zu entwickeln, in denen Frauen tätig sind und gleichzeitig Karrierechancen nutzen können. Dies zeigt sich tendenziell in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Kinderbetreuung. Hier in Thüringen wurde seit 1991 ein Gesamtkonzept umgesetzt, das sowohl die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch Betreuungsangebote im Interesse einer guten Entwicklung von Kindern ermöglicht.
Dazu gehören:
Von Arbeitlosigkeit betroffen sind meist Frauen in den Altersklassen ab 55 und älter. Besonders für diese Zielguppe aber auch für andere wurden folgende Maßnahmen von der Landesregierung ergriffen:
Programm 50-plus.
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technolgogie und Arbeit.
Berufsrückkehrerinnen
Zur Verbesserung der Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit den verschieden Akteuren des Arbeitsmarktes in Thüringen. Dabei sind die engen Kontakte zu der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen wesentlich. Beispielhaft ist an dieser Stelle der Arbeitskreis „Frauen und Arbeitsmarkt in Thüringen“ hervorzuheben. Seit Gründung des Arbeitskreises am 24. November 1995 ist der Bereich der Beauftragten der Thüringer Landesregierung für die Gleichstellung für Frau und Mann als festes Mitglied in diesem Gremium vertreten. Ziel des Arbeitskreises ist eine stärkere Zusammenarbeit aller Akteure und Akteurinnen der Arbeitsmarktpolitik, um Frauen Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen.
In dem Arbeitskreis sind folgende Institutionen vertreten:
Darüber hinaus besteht ein ständiger Austausch zu vielen gleichstellungspolitischen Themen unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt mit den Beauftragten für Chancengleichheit der Agenturen für Arbeit, den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, dem Landesfrauenrat, den Unternehmerinnenverbänden (z.B. Verband Thüringer Unternehmerinnen, Club der Unternehmerinnen), den Frauenbeauftragten der Thüringer Ministerien sowie dem Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft.