Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann am Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Inhalt

Perspektiven der Frauenhausarbeit

Gleichstellungsausschuss im Thüringer Landtag

Sozialminister Dr. Klaus Zeh und Gleichstellungsbeauftragte Johanna Arenhövel stellen Studie zur Frauenhausarbeit in Thüringen vor

Ergebnisse zeigen differenziertes Bild – mutiger und innovativer Schritt zur Weiterentwicklung eines modernen Hilfsangebotes bei häuslicher Gewalt

In der heutigen Sitzung des Gleichstellungsausschusses des Thüringer Landtages (17. April 2008)  haben Sozialminister Dr. Klaus Zeh (CDU) und Gleichstellungsbeauftragte Johanna Arenhövel eine neue Studie zu den Perspektiven der Frauenhausarbeit in Thüringen vorgestellt.

Mit 650 Frauen – und einer gleichen Anzahl von Kindern – suchen ca. 1 % aller in Thüringen lebenden Frauen jenseits des 18. Lebensjahres im Notfall ein Frauenhaus auf. Ein Fünftel der Hilfe Suchenden wurde durch die Polizei an ein Frauenhaus verwiesen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung beschlossen, eine wissenschaftlich fundierte Evaluation der Frauenhaus-Arbeit durchzuführen, um auf der Basis dieser Ergebnisse die Qualität der Frauenhaus-Arbeit noch zu steigern.

Unter Einbeziehung der ausgewerteten statistischen Angaben über das Leistungsgeschehen in den Frauenhäusern, der aktuellen internationalen Fachliteratur zum Thema „Häusliche Gewalt“ sowie mit Hilfe leitfadengestützter Interviews hat das Berliner Institut für anwendungsorientierte Innovations- und Zukunftsforschung e. V. – IAIZ – im Auftrag des Thüringer Sozialministeriums (TMSFG) eine Evaluation der thüringischen Frauenhausarbeit durchgeführt. Dem TMSFG liegen hierzu folgende zentrale Befunde vor: 60 % der Frauen bleiben bis zu einem Monat im Frauenhaus, die durchschnittliche Auslastung liegt bei 55 %. Frauen mit ALG II und sozialen Notlagen sind überrepräsentiert, unterrepräsentiert sind Frauen mit Hochschulabschluss.

Zukünftiger Handlungsbedarf liegt in der weiteren Professionalisierung der Frauenhausarbeit, in einer vergleichbaren Leistungsdokumentation und in der Sicherung der Notrufdienste durch Fachkräfte. Der bisherige, streng parteilich auf die betroffene Frau ausgerichtete Beratungsansatz, sollte erweitert werden und das Zusammenwirken beteiligter Familienmitglieder im Blick haben. Ein systemischer Beratungsansatz - so eine zentrale Feststellung der Studie - betrachtet auch die Vorgeschichte des Konfliktes und seine Wirkungen. Er geht somit tiefer zu den Ursachen und bezieht alle Beteiligten mit ein. Wichtig ist die frühzeitige, professionelle und nachhaltige Beratung, damit künftig Gewalthandlungen ausgeschlossen werden können.

Dazu erklärten Minister Dr. Zeh und Gleichstellungsbeauftragte Johanna Arenhövel: "In der neuen Frauenhausförderverordnung sind wesentliche Elemente der Empfehlungen der Evaluation bereits umgesetzt. Das Land bezahlt eine volle Stelle pro Frauenhaus für die Absicherung des 24stündigen Notrufdienstes und für die Sicherung von Netzwerkarbeit, Leistungsdokumentation und Fortbildung sowie 1.200 € Sachkosten. Damit sind innovative Elemente der Frauenhausarbeit bereits rechtlich verankert, der Weg muss jedoch noch weiter ausgebaut werden. Vor allem sollen die Frauen rechtzeitig Mut fassen und sich einer Beratungsstelle oder einem Frauenhaus anvertrauen, wenn sich zeigt, dass es zu häuslicher Gewalt kommt. Den Frauen und Kindern, aber auch ganzen Familien kann bei rechtzeitiger Hilfe viel Leid erspart werden, gleiches gilt natürlich auch für die Folgekosten."