Freistaat Thüringen Fachschule für Agrarwirtschaft und Hauswirtschaft Stadtroda

Inhalt

Berufs- und Arbeitspädagogik (BAP)

Inhalte zur Erlangung der Ausbildereignung

Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (BGBl. I S. 157, 700) geändert durch Verordnung vom 28. Mai 003 (BGBl. I S. 783)

§ 2
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Qualifikation zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungsfeldern.

Thema Stunden Inhalte
Allgemeine Grundlagen 12
  1. Gründe für betriebliche Ausbildung
  2. Einflussgrößen auf die Ausbildung
  3. rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung
  4. Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung
  5. Anforderungen an die Eignung der Ausbilder
Planung der Ausbildung 16
  1. Ausbildungsberufe
  2. Eignung des Ausbildungsbetriebes
  3. Organisation der Ausbildung
  4. Abstimmung mit der Berufsschule
  5. Ausbildungsplan
  6. Beurteilungssystem
Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden 14
  1. Auswahlkriterien
  2. Einstellung, Ausbildungsvertrag
  3. Eintragungen und Anmeldungen
  4. Planen der Einführung
  5. Planen des Ablaufs der Probezeit
Ausbildung am Arbeitsplatz 32
  1. Auswählen der Arbeitsplätze und Aufbereiten der Aufgabenstellung
  2. Vorbereitung der Arbeitsorganisation
  3. Praktische Anleitung
  4. Fördern aktiven Lernens
  5. Fördern von Handlungskompetenz
  6. Lernerfolgskontrollen
  7. Beurteilungsgespräche
Förderung des Lernprozesses 18
  1. Anleiten zu Lern- und Arbeitstechniken
  2. Sichern von Lernerfolgen
  3. Auswerten der Zwischenprüfungen
  4. Umgang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
  5. Berücksichtigung kultureller Unterschiede bei der Ausbildung
  6. Kooperation mit externen Stellen
Ausbildung in der Gruppe 16
  1. Kurzvorträge
  2. Lehrgespräche
  3. Moderation
  4. Auswahl und Einsatz von Medien
  5. Lernen in Gruppen
  6. Ausbildung im Team
Abschluss der Ausbildung 12
  1. Vorbereitung auf die Prüfungen
  2. Anmeldung zur Prüfung
  3. Erstellen von Zeugnissen
  4. Abschluss und Verlängerung der Ausbildung
  5. Fortbildungsmöglichkeiten
  6. Mitwirkung an Prüfungen