Inhalt
Berufs- und Arbeitspädagogik (BAP)
Inhalte zur Erlangung der Ausbildereignung
Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (BGBl. I S. 157, 700) geändert durch Verordnung vom 28. Mai 003 (BGBl. I S. 783)
§ 2
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Qualifikation zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungsfeldern.
| Thema | Stunden | Inhalte |
| Allgemeine Grundlagen | 12 | -
Gründe für betriebliche Ausbildung -
Einflussgrößen auf die Ausbildung -
rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung -
Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung -
Anforderungen an die Eignung der Ausbilder |
| Planung der Ausbildung | 16 | - Ausbildungsberufe
- Eignung des Ausbildungsbetriebes
- Organisation der Ausbildung
- Abstimmung mit der Berufsschule
- Ausbildungsplan
- Beurteilungssystem
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| Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden | 14 | - Auswahlkriterien
- Einstellung, Ausbildungsvertrag
- Eintragungen und Anmeldungen
- Planen der Einführung
- Planen des Ablaufs der Probezeit
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| Ausbildung am Arbeitsplatz | 32 | - Auswählen der Arbeitsplätze und Aufbereiten der Aufgabenstellung
- Vorbereitung der Arbeitsorganisation
- Praktische Anleitung
- Fördern aktiven Lernens
- Fördern von Handlungskompetenz
- Lernerfolgskontrollen
- Beurteilungsgespräche
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| Förderung des Lernprozesses | 18 | - Anleiten zu Lern- und Arbeitstechniken
- Sichern von Lernerfolgen
- Auswerten der Zwischenprüfungen
- Umgang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
- Berücksichtigung kultureller Unterschiede bei der Ausbildung
- Kooperation mit externen Stellen
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| Ausbildung in der Gruppe | 16 | - Kurzvorträge
- Lehrgespräche
- Moderation
- Auswahl und Einsatz von Medien
- Lernen in Gruppen
- Ausbildung im Team
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| Abschluss der Ausbildung | 12 | - Vorbereitung auf die Prüfungen
- Anmeldung zur Prüfung
- Erstellen von Zeugnissen
- Abschluss und Verlängerung der Ausbildung
- Fortbildungsmöglichkeiten
- Mitwirkung an Prüfungen
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