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| Entwicklungszyklus des Grünen Eichenwicklers |
Die Probezweigentnahme in gefährdeten Beständen wird von der TLWJF, Referat Waldschutz organisiert. Darüber hinaus können von den Forstämtern / Revieren weitere Probezweige entnommen und zur Untersuchung an das Referat Waldschutz geschickt werden. Zu beachten ist dabei, daß die Zweige aus dem oberen Kronenbereich entnommen werden müssen.
Risikobestände, in denen Bekämpfungsmaßnahmen notwendig werden können, sind:
- Bestände mit mehrjährig starken Fraßschäden
- Bestände mit Symptomen des „Eichensterbens“
- Saatgutbestände
Weiter werden bei der Auswahl der Bestände für die Überwachungsmaßnahmen berücksichtigt:
- starke Fraßschäden durch Eichenwickler und Frostspanner,
- Fraßschäden durch Eichenwickler / Frostspanner in Kombination mit Schwammspinnerfraß
- kritische Eigelegedichten des Schwammspinners
- Kahlfraßgefährdung durch Frostspanner-Arten als Ergebnis der Leimringkontrolle
Ein 5 cm breiter gelber Ring in Brusthöhe und ein 30 cm großes gelbes „E“ über dem Ring sind an der Nordseite des Baumes anzubringen.
ab Mitte Februar bis Anfang März
Die Probenahme erfolgt in der Regel durch die Zapfenpflücker.
Je Probebaum werden 2 etwa 50 cm lange Probezweige aus der Oberkrone entnommen (wichtig, da die Eiablage durch die Falter hauptsächlich im oberen Kronenbereich erfolgt).
Verantwortlich:
TLWJF, Forstamt, Revier
Die Zweige sind, so sie nicht gleich von den Zapfenpflückern mit zur TLWJF transportiert werden, an einem kühlen Ort ( unter 10 °C) bis zum Versand an das Referat Waldschutz aufzubewahren.
Die Probezweige sind mit dem durch den Revierleiter vorzubereitenden Etikett (Formular siehe Anlage) zu kennzeichnen.
Literatur:
ALTENKIRCH, W.: Überwachung und Prognose der Eichenwickler - Schadgesellschaft in Nordwestdeutsch-land,
Forst und Holz 47, (1962), S. 57-60.
FANKHÄNEL, H.: Der Grüne Eichenwickler (Tortrix viridana),
Inst. f. Forstwissenschaften Eberswalde, Merkblatt Nr. 24, 1957.
Pheromonfallen werden zur Überwachung der Abundanzentwicklung der Eichenwickler-Population in ausgewählten FoÄ durchgeführt. Lockstoff-Fallen und Lockstoffe werden diesen FoÄ vom Referat Waldschutz der TLWJF zugeschickt.
2 Biotrap grün (mit 4 Leimböden)/Bestand
Eichenbestand der V./VI. Altersklasse im Befallsgebiet,
Auswahl eines Baumes im Bestandesinneren (mit dauerhafter Markierung) mit einem Abstand von 50 m zu Wegen und Schneisen, die 1. Falle ist auf der Nordseite des Baumes in Augenhöhe anzubringen, die 2. Falle ebenfalls an der Nordseite an einem anderen Baum im Abstand von 50 m in Süd-Richtung.
Nach Flugbeginn der Falter im wöchentlichen Abstand. Wenn an 2 aufeinanderfolgenden Kontrollterminen keine Falter mehr gefangen werden, ist die Falterzählung einzustellen. In der Regel reichen die gelieferten 4 Leimböden über die Flugzeit aus. Bei den ersten Kontrollen ist zu empfehlen, die wenigen gefangenen Falter abzulesen, ehe der Leimboden gewechselt wird.
Die Falteranzahl wird in das entsprechende Protokoll eingetragen. Die Protokolle sind an das Referat Waldschutz der TLWJF zu senden.
Nach Abschluß der Fangperiode sind die Fallen gründlich mit warmem Wasser (+ einige Tropfen Spülmittel) zu reinigen.
Revierleiter