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Nicht amtliche Informationen zu Waldbrandwarnstufen

Die Waldbrandwarnstufen werden täglich vom Deutschen Wetterdienst gegen 10 Uhr aktualisiert.

Die Waldbrandwarnstufen werden in der besonders waldbrandgefährdeten Zeit vom 01. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres ermittelt.
 
Die Berechnung der Waldbrandgefahr (Waldbrandwarnstufen) wird durch die agrarmeteorologische Abteilung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vorgenommen. Neben meteorologischen Parametern wie Temperatur, relative Luftfeuchte, Niederschlag und Windgeschwindigkeit wird auch die phänolo­gische Entwicklung der Waldbäume sowie Waldbodenflora berücksichtigt.
 
Es werden folgende Waldbrandwarnstufen unterschieden
Waldbrandwarnstufe 0 sehr geringe Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe 1 geringe Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe 2 mittlere Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe 3 hohe Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe 4 sehr hohe Waldbrandgefahr
                    

Die Waldbrandwarnstufen werden für Vorhersageregionen ermittelt, die auf Grundlage der Forstreviere unter Berücksichtigung des Messnetzes des DWD nach naturräumlichen bzw. klimatischen Gesichtspunkten ausgeschieden wurden. Je nach Anzahl der Vorhersageregionen, die ein Forstamt umfasst, können innerhalb eines Forstamtes verschiedene Waldbrandwarnstufen gelten.

Das jeweils örtlich zuständige Thüringer Forstamt gibt Auskunft über die aktuellen Waldbrandwarnstufen in seinem Zuständigkeitsbereich sowie Verhaltensmaßregeln und Verbote.
Die Thüringer Forstämter veröffentlichen bei entsprechenden Gefahrensituationen die Waldbrandwarnstufen in den örtlichen Medien wie Zeitung und Rundfunk.
Zusätzlich werden die waldbrandgefährdeten Waldgebiete gekennzeichnet.
 
 
 
Je nach festgesetzter Waldbrandwarnstufe werden durch die Forstämter entsprechende Vorbeugungs- und Überwachungsmaßnahmen eingeleitet, die mit zunehmender Waldbrandwarnstufe in ihrer Intensität steigen. Bei der Waldbrandwarnstufe 4 kann auf der Grundlage des § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 6 Abs. 8 ThürWaldG das Betreten extrem gefährdeter Waldgebiete durch Sperrung verwehrt werden. Die Sperrung von Waldflächen, Wegen oder Straßen wird durch Schilder kenntlich gemacht und in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
 
Unabhängig von der Waldbrandgefährdung ist nach § 12 ThürWaldG das Rauchen im Wald einschließlich der Waldwege grundsätzlich und somit ganzjährig verboten. Ebenso ist es ganzjährig verboten im Wald oder in weniger als 100 m Entfernung zum Wald offenes Feuer bzw. Licht anzuzünden oder zu unterhalten mit Ausnahme von durch die Forstbehörde errichteten bzw. genehmigten Feuerstellen. Auch an derartigen Feuerstellen ist jedoch vor der Entzündung eines Feuers die Genehmigung durch die zuständige Forstbehörde einzuholen.
Ausnahmen, wie z. B. das Verbrennen von mit Forstschädlingen befallenem Pflanzen­material, müssen bei der zuständigen Behörde beantragt und durch diese genehmigt werden.

 

Vorhersageregionen OsterfeldJenaTeuschnitzOberlauterNeuhausNeuhausSchwarzburgNeuhausSchmückeVeilsdorfTeuschnitzSchwarzburgSchleizLobensteinMartinrodaRockendorfMartinrodaErfurtErfurtWeimarOlberslebenVeilsdorfBad KönigshofenMeiningenMartinrodaSchmückeSchmückeMeiningenMeiningenBirxTannSchmalkaldenKleiner InselsbergTannMoorgrundEisenachKleiner InselsbergSchmückeKleiner InselsbergErfurtEisenachMühlhausenEschwegeSchleizLobensteinSondershausenMühlhausenSondershausenEschwegeLeinefeldeLeinefeldeSondershausenStiegeLangenwetzendorfRockendorfSchleizEisenachTegkwitzGeraLangenwetzendorfGeraRockendorf
VorhersagegebietStufe
Bad Königshofen0
Birx0
Eisenach0
Erfurt0
Eschwege0
Gera0
Jena0
Kleiner Inselsberg0
Langenwetzendorf0
Leinefelde0
Lobenstein0
Martinroda0
Meiningen0
Moorgrund0
Mühlhausen0
Neuhaus0
Oberlauter0
Olbersleben0
Osterfeld0
Rockendorf0
Schleiz0
Schmalkalden0
Schmücke0
Schwarzburg0
Sondershausen0
Stiege0
Tann0
Tegkwitz0
Teuschnitz0
Veilsdorf0
Weimar0
Weltwitz0